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Jobcenter: Alles Wissenswerte über das Jobcenter und seine Leistungen

Jobcenter.info

Menschen, die bislang einer geregelten Tätigkeit nachgegangen sind und so ihren Lebensunterhalt bestritten haben, kennen das Jobcenter oftmals nur vom Hörensagen oder aus Medienberichten. Wenn man aber selbst in die Situation kommt, auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, verändert dies den Blickwinkel grundlegend. Das Jobcenter kann zu einer wichtigen Anlaufstelle werden. Daher lohnt es sich, sich näher mit dieser Institution zu befassen und einige wissenswerte Details in Erfahrung zu bringen.

Darum handelt es sich beim Jobcenter

Die Frage, worum es sich beim Jobcenter handelt, kommt immer wieder auf. Vor allem Menschen, die bislang nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen waren, haben diesbezüglich einen gewissen Informationsbedarf. Im Allgemeinen lässt sich das Jobcenter als Einrichtung beschreiben, die sich um die Arbeitsvermittlung, Grundsicherung und Qualifizierung von Arbeitssuchenden kümmert. Als rechtliche Grundlage dient dabei das SGB II.

Aufbau und Trägerschaft der Jobcenter

Die Jobcenter kommen als gemeinsame Einrichtungen eines kommunalen Trägers sowie der Bundesagentur für Arbeit daher. Intern wird zwischen dem aktiven und passiven Leistungsrecht unterschieden. Letzteres befasst sich mit der Gewährung der Geldleistungen zur Grundsicherung, während das aktive Leistungsrecht auf die Betreuung und Vermittlung der Kundinnen und Kunden setzt. Persönliche Ansprechpartner/innen stehen dafür zur Verfügung und begleiten die Leistungsbezieher/innen idealerweise auf dem Weg zurück auf den Arbeitsmarkt.

Die Geschichte der Arbeitsverwaltung in Deutschland

In der jüngeren Vergangenheit hat es einige Reformen gegeben, sodass aus dem einstigen Arbeitsamt die Jobcenter und Arbeitsagenturen hervorgegangen sind. Die Geschichte der Arbeitsverwaltung in Deutschland reicht jedoch deutlich weiter zurück. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang das Reichsarbeitsamt, das 1918 gegründet wurde. Nur ein Jahr später wurde dieses in das Reichsarbeitsministerium umgewandelt, bevor 1920 das Reichsamt für Arbeitsvermittlung seine Arbeit aufnahm.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1952 die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen. 1969 erfolgte eine Umbenennung in Bundesanstalt für Arbeit, die mit einer Erweiterung des Aufgabenbereichs einherging. Nachdem 2003 die Hartz-Gesetze in Kraft traten, wurde 2004 aus der Bundesanstalt für Arbeit die Bundesagentur für Arbeit. Der Dienstleistungsgedanke trat dadurch mehr in den Vordergrund. Heute widmen sich die Arbeitsagentur (Bundesagentur für Arbeit) und die Jobcenter um die Arbeitsverwaltung in Deutschland.

Das neue Bürgergeld

Die Geschichte zeigt, dass die Arbeitsverwaltung einem stetigen Wandel unterliegt. Die jüngere Vergangenheit bestätigt dies, denn das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV wurde durch das Bürgergeld ersetzt. Dieses wurde zum 1. Januar 2023 in Deutschland als Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland eingeführt. Im Zuge dessen erfolgte nicht nur die Anpassung des Regelsatzes, sondern auch eine teilweise Umstrukturierung. So gibt es hinsichtlich einer zu großen Wohnung eine einjährige Schonfrist. Außerdem wurden die Freibeträge und Hinzuverdienstmöglichkeiten erhöht.

Die Ziele der Arbeit der Jobcenter

Unabhängig davon, ob die Geldleistung des Jobcenters als Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Bürgergeld bezeichnet wird, sind die Ziele immer identisch. Die Arbeit der Jobcenter zielt darauf ab, ihren Kundinnen und Kunden neue Perspektiven zu eröffnen. Es gibt zwar die Grundsicherung, aber die Qualifizierung und Arbeitsvermittlung stehen im Fokus.

Das sind die Aufgaben des Jobcenters

Für Bürgerinnen und Bürger, die mitunter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist es wichtig zu wissen, in welchen Belangen sie beim Jobcenter an der richtigen Adresse sind. Die folgende Liste gibt Aufschluss darüber und bietet eine Übersicht über die Aufgaben des Jobcenters:

  • Betreuung von Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld
  • Arbeitsvermittlung

Übersicht über die Leistungen des Jobcenters

Dass die Jobcenter in erster Linie darauf abzielen, Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern an mögliche Arbeitgeber zu vermitteln, liegt auf der Hand. Dementsprechend ist die Arbeitsvermittlung ein wesentlicher Aspekt der Arbeit des Jobcenters. Zugleich unterstützt dieses aber auch Arbeitslose und sichert ihren Lebensunterhalt. Dies geschieht durch die folgenden Leistungen:

  • Regelbedarf
  • etwaige Mehrbedarfe
  • Bedarf für Unterkunft und Heizung
  • etwaige Einmalbedarfe

Aus den genannten Bausteinen setzt sich das Bürgergeld zusammen, das als Grundsicherung dient und Arbeitslosen das Existenzminimum sichert.

Die wichtigsten Anträge und Formulare für das Jobcenter

Ohne Anträge und Formulare kommt man beim Jobcenter nicht weiter. Vor allem diejenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen diese beantragen. Nachfolgend findet sich eine Liste mit den wichtigsten Anträgen und Formularen, die teilweise auch online zur Verfügung stehen. So hat man erste Anhaltspunkte und kann entsprechende Formulare ausfüllen und zum Termin beim Arbeitsamt mitbringen:

  • Erstantrag auf Bürgergeld
  • Veränderungsmitteilung
  • Weiterbewilligungsantrag
  • Antrag auf Mehrbedarf

5 Tipps für den Umgang mit dem Jobcenter

Eine schwierige Lebenssituation und die strengen Regeln des Jobcenters können zu erheblichen Belastungen führen. Dennoch kann man sich glücklich schätzen, auf den Sozialstaat vertrauen zu können. Um die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen, sollte man einen angemessenen Umgang mit dem Jobcenter pflegen. Passend dazu gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Nehmen Sie Ihre Termine beim Jobcenter wahr und seien Sie stets pünktlich!
  • Nutzen Sie die Online-Services des Jobcenters!
  • Befassen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten!
  • Bleiben Sie stets sachlich und freundlich!
  • Zeigen Sie Eigeninitiative und bemühen Sie sich aktiv um eine Verbesserung Ihrer Situation!

Checkliste: Diese Unterlagen muss man dem Jobcenter vorlegen

Wenn ein Termin beim Jobcenter ansteht, dürfen die erforderlichen Unterlagen nicht fehlen. Wer diese nicht mitbringt oder wichtige Dokumente vergisst, sorgt selbst für Verzögerungen bei der Bearbeitung. Damit es nicht dazu kommt, kann man sich an der folgenden Checkliste orientieren:

  • Personalausweis oder anderer Pass
  • gegebenenfalls Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung
  • Sozialversicherungsausweis
  • Bankverbindung
  • Krankenkassenkarte
  • Nachweis der aktuellen Wohnkosten
  • Einkommensnachweise

Checkliste: Das sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen des Jobcenters

Wer sich hilfesuchend an das Jobcenter wendet, vertraut auf den deutschen Sozialstaat. Dabei sollte man allerdings wissen, dass die Inanspruchnahme von Leistungen des Jobcenters stets an Bedingungen geknüpft ist. Die grundlegenden Voraussetzungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit

Worin besteht der Unterschied zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur?

Sowohl das Jobcenter als auch die Arbeitsagentur sind aus dem früheren Arbeitsamt hervorgegangen. Umgangssprachlich ist daher vielfach noch vom Arbeitsamt die Rede, sodass die Differenzierung vielen Menschen nicht bewusst ist. Es gibt aber gravierende Unterschiede zwischen der Arbeitsagentur und dem Jobcenter. Die Agentur für Arbeit kümmert sich um Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I, während das Jobcenter für all diejenigen da ist, die auf eine Grundsicherung angewiesen sind.

Wie unterscheiden sich Jobcenter und Sozialamt?

In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Jobcenter um Empfänger/innen von Grundsicherung kümmert, besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr mit dem Sozialamt. Letzteres ist für Menschen zuständig, die ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können und daher zur Finanzierung des Existenzminimums auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Die Besonderheit des Jobcenters besteht dabei darin, dass es sich an erwerbsfähige Menschen richtet. Kundinnen und Kunden des Jobcenters stehen dem Arbeitsmarkt somit grundsätzlich zur Verfügung, weshalb die Arbeitsvermittlung hier einen hohen Stellenwert hat.

Wer erhält Unterstützung vom Jobcenter?

Die Frage, wer zum Jobcenter gehen kann, kommt immer wieder auf. Grundsätzlich sollte man wissen, dass das Jobcenter für Menschen zuständig ist, die erwerbsfähig sind, für ihren Lebensunterhalt aber nicht selbst aufkommen können. Wer sich in einer solchen Lage befindet, weiß den deutschen Sozialstaat zu schätzen und kann sich an das örtliche Jobcenter wenden.

Wie viel Geld bekommt man beim Jobcenter?

Die Höhe der Unterstützung vom Jobcenter hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier sind die Wohnkosten und etwaige Mehrbedarfe ebenso wie die Größe des Haushalts sowie die Einkommenssituation der Haushaltsmitglieder ausschlaggebend. Der Regelsatz ist dennoch eine feste Größe und bildet die Basis des Bürgergeldes.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Wenn man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, ist dies eine sehr kritische Situation. Betroffene bangen um ihre Existenz und wenden sich mitunter hilfesuchend an das Jobcenter. Dieses bietet Unterstützung in Form von Sach- und Geldleistungen, ist aber auch nicht unfehlbar. Daher sollte man den folgenden Tipp ernst nehmen.

Gehen Sie Probleme mit dem Jobcenter offen und aktiv an!

Trotz klarer Regeln und Gesetze kann es dazu kommen, dass man sich vom Jobcenter ungerecht behandelt fühlt oder mit seinem Sachbearbeiter in einen Konflikt gerät. Zunächst sollte man seine Rechte und Pflichten studieren, um die Situation einschätzen zu können. Gegebenenfalls kann man gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen. Zudem sind Sozialverbände die richtigen Anlaufstellen für alle, die Unterstützung im Umgang mit dem Jobcenter suchen. Man ist den Entscheidungen der Behörde also keineswegs hilflos ausgeliefert, sondern sollte gegebenenfalls für sein Recht kämpfen.

Autor

Redaktion Thomas W.