Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Was sich 2026 ändert

Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Was sich 2026 ändert
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Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Grundlage ist das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, kurz neue Grundsicherung. Der Regelbedarf bleibt gleich, strenger werden die Regeln beim Vermögen, bei der Miete im ersten Jahr und bei Pflichtverletzungen. Wer schon Bürgergeld bezieht, muss nichts neu beantragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Start: 1. Juli 2026, die Änderungen treten schrittweise in Kraft
  • Bestandsfälle: Bescheide gelten weiter, kein neuer Antrag, Zahlung läuft automatisch
  • Vermögen: keine Karenzzeit mehr, Freibetrag je Person 5.000 bis 20.000 € nach Alter
  • Miete: im ersten Jahr weiter die tatsächliche Miete, aber höchstens das Eineinhalbfache der örtlichen Grenze
  • Sanktionen: 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate, bei Arbeitsverweigerung Wegfall des Regelbedarfs

Neue Grundsicherung ab wann? Der Übergang vom Bürgergeld

Das Gesetz hat der Bundestag am 5. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 27. März 2026 zugestimmt. Es gilt seit dem 1. Juli 2026, einzelne Teile treten schrittweise in Kraft. Für Menschen, die bereits Leistungen erhalten, ändert sich am Verfahren nichts:

Bürgergeld und neue Grundsicherung im Vergleich

ThemaBürgergeld (2023 bis Juni 2026)Grundsicherungsgeld (seit Juli 2026)
Regelbedarf Alleinstehende563 €563 € (Nullrunde 2026)
Vermögenein Jahr Karenzzeit, dabei 40.000 € frei plus 15.000 € je weitere Personkeine Karenzzeit, Freibetrag je Person nach Alter
Miete im ersten Jahrtatsächliche Mietetatsächliche Miete bis zum Eineinhalbfachen der Angemessenheitsgrenze
Pflichtverletzunggestaffelte Minderung von 10, 20 und 30 Prozent30 Prozent für drei Monate
Vorrangkein genereller Vorrang der VermittlungVermittlung in Arbeit wieder vorrangig

Schonvermögen in der neuen Grundsicherung

Die einjährige Karenzzeit, in der Vermögen bis 40.000 Euro geschont war, ist abgeschafft. Stattdessen bleibt für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag abhängig vom Alter (§ 12 Abs. 2 SGB II): 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro ab 31, 12.500 Euro ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden übertragen. Eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen über 40 und zwei Kindern darf damit 35.000 Euro behalten.

Weiter geschützt sind angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto je erwerbsfähiger Person, Altersvorsorge in Versicherungsverträgen oder staatlich geförderter Form und ein selbst genutztes Haus bis 140 Quadratmeter oder eine Eigentumswohnung bis 130 Quadratmeter (§ 12 Abs. 1 SGB II). Maßgeblich ist der Wert beim Antrag oder beim Weiterbewilligungsantrag.

Alle Freibeträge und Sonderfälle: Schonvermögen beim Grundsicherungsgeld.

Miete in der neuen Grundsicherung: Karenzzeit mit Deckel

Im ersten Jahr des Bezugs übernimmt das Jobcenter weiter die tatsächliche Miete, auch wenn die Wohnung eigentlich zu teuer ist. Neu ist die Obergrenze: Höchstens anerkannt wird das Eineinhalbfache dessen, was vor Ort als angemessen gilt (§ 22 Abs. 1 SGB II). Die Karenzzeit gilt außerdem nicht, wenn die Miete über einer örtlichen Quadratmeter-Obergrenze liegt oder gegen die Mietpreisbremse verstößt. Im zweiten Fall fordert der kommunale Träger Sie auf, die Miethöhe beim Vermieter zu rügen. Heizkosten werden wie bisher nur in angemessener Höhe übernommen. Vermieter müssen dem Jobcenter auf Verlangen Auskunft über Miete, Mietdauer und Bewohner geben (§ 60 Abs. 6 SGB II). Was das Jobcenter sonst bei Miete und Nebenkosten zahlt, steht unter Was zahlt das Jobcenter?

Mehr zu Angemessenheit, Umzug und Heizkosten: Miete beim Jobcenter.

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Sanktionen in der neuen Grundsicherung

Minderungen heißen weiter Leistungsminderungen und setzen eine schriftliche Belehrung über die Folgen voraus. Wer einen wichtigen Grund nachweist, wird nicht sanktioniert.

Grenzen gelten weiter: Mehrere Minderungen zusammen dürfen 30 Prozent des Regelbedarfs nicht übersteigen, außer bei Arbeitsverweigerung. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden durch eine Minderung nie gekürzt. Bei außergewöhnlicher Härte gibt es keine Minderung. Sind psychische Erkrankungen bekannt, soll die Anhörung vor der Minderung persönlich stattfinden. Unter 25-Jährige erhalten nach einer Minderung innerhalb von vier Wochen ein Beratungsangebot (§ 31a SGB II).

Ablauf, Härtefälle und Widerspruch im Detail: Sanktionen beim Grundsicherungsgeld.

Vermittlungsvorrang und Kooperationsplan

Mit der neuen Grundsicherung prüft das Jobcenter wieder zuerst, ob Sie direkt in Arbeit vermittelt werden können. Qualifizierung und Weiterbildung kommen danach, vor allem für unter 30-Jährige. Grundlage der Zusammenarbeit bleibt der Kooperationsplan (§ 15 SGB II). Er hält Ihr Ziel, die nötigen Eigenbemühungen und die Angebote des Jobcenters fest. Halten Sie Absprachen nicht ein, kann das Jobcenter sie per Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich machen. Mehr zur Arbeitsvermittlung und zur Beratung im Jobcenter.

Grundsicherungsgeld beantragen: Voraussetzungen und Nachweise

Wer neu Hilfe braucht, stellt den Antrag beim Jobcenter am Wohnort, online über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, schriftlich, persönlich oder telefonisch. Eine Frist gibt es nicht, der Antrag wirkt aber nur auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird. Anspruch haben Menschen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, die erwerbsfähig sind, also mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, und ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen decken können. Vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld oder Wohngeld werden angerechnet.

Belegen müssen Sie Ihre Angaben mit Nachweisen, zum Beispiel Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Einkommen, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Unterlagen über Vermögen. Fehlende Nachweise können Sie nachreichen. Über Ihren Antrag entscheidet das Jobcenter mit einem Bewilligungsbescheid, in der Regel für zwölf Monate. Welche Leistungen dazugehören, von Mehrbedarfen über Darlehen bis zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, steht unter Was zahlt das Jobcenter?

Unterlagen, Fristen und Online-Antrag ausführlich: Grundsicherungsgeld beantragen.

Von Hartz IV über Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gibt es seit 2005. Die Leistung hieß zuerst Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV. Zum 1. Januar 2023 wurde sie in Bürgergeld umbenannt und unter anderem um die Karenzzeiten ergänzt. Seit dem 1. Juli 2026 heißt sie Grundsicherungsgeld. Auch nicht erwerbsfähige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft erhalten seitdem Grundsicherungsgeld (früher Sozialgeld). Zuständig ist unverändert das Jobcenter.

Häufige Fragen

Wird das Bürgergeld abgeschafft?

Die Leistung bleibt, nur Name und einige Regeln ändern sich. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Wer hilfebedürftig und erwerbsfähig ist, hat weiter Anspruch auf Regelbedarf, Miete und Heizung sowie Mehrbedarfe. Bestehende Bescheide gelten weiter.

Muss ich wegen der neuen Grundsicherung einen neuen Antrag stellen?

Nein. Die Zahlung läuft automatisch weiter, Ihr Bürgergeld-Bescheid bleibt gültig. Einen Antrag stellen Sie erst, wenn der Bewilligungszeitraum endet, dann wie gewohnt als Weiterbewilligungsantrag. Formulare mit dem Wort Bürgergeld können Sie weiter benutzen.

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld 2026?

Der Regelbedarf ist gegenüber 2025 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende, 506 Euro je Partner, 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17, 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 und 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich einen Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat (§ 72 SGB II). Dazu kommen Miete, Heizung und gegebenenfalls Mehrbedarfe.

Was ändert sich für psychisch kranke Menschen?

Vor einer Minderung soll das Jobcenter persönlich anhören, wenn ihm eine psychische Erkrankung bekannt ist. Gibt es schon beim ersten versäumten Termin Hinweise auf eine psychische Erkrankung, kann es zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung einladen (§ 32 Abs. 4 SGB II). Bei außergewöhnlicher Härte entfällt die Minderung.

Kann das Jobcenter jetzt die Miete streichen?

Nein. Auch bei Sanktionen dürfen die Zahlungen für Unterkunft und Heizung nicht gekürzt werden. Bei Arbeitsverweigerung fällt nur der Regelbedarf weg, die Miete geht dann direkt an den Vermieter. Nach drei versäumten Meldeterminen in Folge entfällt allerdings der Anspruch, nach einem Übergangsmonat mit Miete und Heizung auch für die Wohnkosten, bis Sie sich persönlich melden.

Gilt das neue Schonvermögen auch für Bestandsfälle?

Die Freibeträge nach Alter gelten für alle, die Karenzzeit beim Vermögen gibt es nicht mehr. Geprüft wird das Vermögen jeweils bei einem neuen Antrag oder beim Weiterbewilligungsantrag. Fragen Sie im Zweifel Ihr Jobcenter, wie es in Ihrem Fall bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums verfährt.

Quellen: Bundesregierung: Neue Grundsicherung (1. Juli 2026), Regelbedarfe 2026; Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab; SGB II §§ 7b, 12, 15, 22, 31, 31a, 31b, 32, 60. Stand: September 2026.

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