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Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Jobcenter.info

Hartz IV war die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II, das als Grundsicherung für Arbeitssuchende diente. Mit dem Ablauf des Jahres 2022 endete jedoch die Geschichte des ALG II. Bedürftige werden aber keineswegs im Stich gelassen, sondern können die Nachfolgeleistung in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um das Bürgergeld, das zum 1. Januar 2023 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde.

Hier auf Jobcenter.info gibt es weiterführende Informationen dazu.

Darum handelt es sich beim Bürgergeld

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV abgelöst. Somit kommt es als Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende daher. Diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbständig erwirtschaften können und daher auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, können das Bürgergeld beziehen.

Allerdings handelt es sich dabei keineswegs um ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern nur um eine Grundsicherungsleistung für Bedürftige. Dementsprechend ist der Bezug von Bürgergeld an gewisse Bedingungen geknüpft.

Diese Personen können Bürgergeld erhalten

Dass die Inanspruchnahme des Bürgergeldes gewisse Voraussetzungen vorsieht, ist legitim und sorgt dafür, dass nur Menschen, die diese Unterstützung nötig haben, diese Leistung empfangen. Die Bedingungen sollen somit einen Missbrauch dieser Sozialleistung verhindern. Zugleich stellt sich die Frage, wer das Bürgergeld bekommen kann. Die zentralen Voraussetzungen sind eine bestehende Hilfebedürftigkeit sowie Erwerbsfähigkeit.

Wer erwerbsfähig, aber arbeitslos oder Geringverdiener/in ist, kann das Bürgergeld in Anspruch nehmen. Diejenigen, die zwar nicht erwerbsfähig sind, aber mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ebenfalls Bürgergeld erhalten.

Bürgergeld beantragen – so geht’s

Wer so wenig verdient, dass das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, oder aufgrund einer Arbeitslosigkeit kein Einkommen erwirtschaftet, ist hilfebedürftig und kann Leistungen vom deutschen Sozialstaat beziehen. Dazu muss man die Grundsicherungsleistung aber zunächst beantragen.

Der Antrag auf Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Dieses ist für die Grundsicherung von erwerbsfähigen Arbeitssuchenden zuständig und kümmert sich somit um die Belange rund ums Bürgergeld. Die erforderlichen Formulare kann man entweder herunterladen oder persönlich beim Jobcenter abholen. Der Bürgergeld-Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden und wird dann bearbeitet.

Empfänger/innen von ALG II müssen allerdings nichts tun und keinen neuen Antrag stellen, da die Umstellung automatisch läuft. Für den Fall, dass der Bewilligungsabschnitt endet, muss man zudem keinen Neuantrag stellen, sondern einen Weiterbewilligungsantrag.

Das unterscheidet das Bürgergeld vom Arbeitslosengeld II

Dass das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II seit dem 1. Januar 2023 ersetzt, ist allgemein bekannt. Bereits im Vorfeld gab es eine große mediale Aufmerksamkeit, sodass die Umstellung nicht überraschend war. Dass es sich dabei nicht nur um eine Umbenennung der Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Arbeitssuchende handelt, machen die Unterschiede deutlich.

Diese lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • höherer Regelsatz
  • vollständige Übernahme der Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr (Karenzzeit)
  • Karenzzeit von einem Jahr für Vermögen

Das Bürgergeld und Vermögen

Die Karenzzeit für Vermögen im Rahmen eines Bürgergeld-Bezugs soll verhindern, dass erwerbsfähige Arbeitssuchende sofort gezwungen sind, ihr gesamtes Vermögen aufzubrauchen. Die Schonfrist von einem Jahr verschafft ihnen Zeit, denn so können sie Bürgergeld beziehen und dennoch ihr Vermögen erhalten. Vor allem bei einem kurzfristigen Bezug von Bürgergeld ist dies ein immenser Vorteil. Allerdings gibt es auch dabei Grenzen.

Antragsteller/innen mit einem erheblichen Vermögen, das 40.000 Euro überschreitet, müssen wissen, dass ihr Vermögen berücksichtigt wird. Das Schonvermögen erhöht sich für jede weitere Person, die der Bedarfsgemeinschaft angehört, um jeweils 15.000 Euro.

Wissenswert ist außerdem, dass selbstgenutztes Wohneigentum in Bezug auf das Bürgergeld unberücksichtigt bleibt. Es wird somit nicht dem erheblichen Vermögen zugerechnet.

Diese Leistungen sind im Bürgergeld enthalten

Das Bürgergeld hat die Aufgabe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende sicherzustellen. Wer einen entsprechenden Antrag stellt oder bereits Hartz IV bezogen hat, fragt sich zuweilen, welche Leistungen konkret enthalten sind.

Die folgende Liste bietet diesbezüglich eine Übersicht:

  • Regelbedarf
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • etwaige Mehrbedarfe

Checkliste: Diese Unterlagen braucht man für den Bürgergeld-Antrag

Arbeitssuchende, die bislang ALG I bezogen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden vom Sozialstaat nicht im Stich gelassen. Das Bürgergeld sichert dann das Existenzminimum ab. Wer darauf angewiesen ist, sollte beim Jobcenter den Antrag stellen.

Neben dem Formular für den Bürgergeld-Antrag muss man dabei auch an die folgenden Unterlagen denken:

  • Personalausweis oder anderer Identitätsnachweis
  • Sozialversicherungsnummer
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis der Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mietvertrag
  • Kindergeldbescheide
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
  • Kontoauszüge

5 Tipps rund um das Bürgergeld

Das Bürgergeld ist gewissermaßen noch Neuland, was zu Verunsicherungen führen kann. Um dem entgegenzuwirken, sollte man alle Informationen sammeln und sorgfältig recherchieren.

Zudem schadet es nicht, die folgenden fünf Tipps zu beherzigen:

  • Nutzen Sie die Karenzzeit, um wieder im Job Fuß zu fassen und von staatlicher Unterstützung unabhängig zu werden!
  • Beachten Sie, dass es auch beim Bürgergeld aufgrund von Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen zu Minderungen der Leistungen kommen kann!
  • Lassen Sie sich von Bescheiden mit alten Bezeichnungen nicht verunsichern, denn die Umstellung erfolgt schrittweise!
  • Berücksichtigen Sie, dass das Einkommen von Schüler/innen, Studierenden und Auszubildenden bis zur Minijob-Grenze nicht mehr angerechnet wird!
  • Beachten Sie, dass die Bagatellgrenze für Rückforderungen 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gilt!

Wer kann das Bürgergeld in Anspruch nehmen?

Das Bürgergeld kann von erwerbsfähigen Personen beantragt werden, die entweder arbeitslos oder Geringverdiener sind. Es steht auch Personen zur Verfügung, die nicht erwerbsfähig sind, aber in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Personen leben. Die genauen Voraussetzungen und die Höhe des Bürgergeldes können von individuellen Umständen abhängen, wie zum Beispiel Einkommen, Vermögen und Lebenssituation. Es wird empfohlen, sich beim zuständigen Jobcenter über den Antragsprozess und die spezifischen Voraussetzungen zu informieren.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Die genaue Höhe des Bürgergeldes kann variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. dem Einkommen, dem Vermögen und der Lebenssituation des Antragstellers. Das Bürgergeld soll jedoch das Existenzminimum sicherstellen und orientiert sich an einem Regelsatz, der den grundlegenden Bedarf abdeckt. Zusätzlich können noch Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe gewährt werden. Die konkrete Berechnung erfolgt durch das zuständige Jobcenter, das den individuellen Bedarf ermittelt.

Wie viel darf man zum Bürgergeld dazuverdienen?

Beim Bürgergeld gibt es Freibeträge für Erwerbseinkommen. Diese Freibeträge ermöglichen es Personen, die Bürgergeld beziehen, nebenbei bestimmte Beträge hinzu zu verdienen, ohne dass dies auf ihre Leistungen angerechnet wird. Die genauen Freibeträge sind abhängig von der individuellen Situation und können je nach Einkommensart und -höhe variieren. Es ist wichtig, dass Verdienste über den Freibeträgen gemeldet werden, da sie Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldes haben können. Das zuständige Jobcenter kann bei konkreten Fragen zur Einkommensanrechnung weiterhelfen.

Wie kann man Bürgergeld beantragen?

Um Bürgergeld zu beantragen, muss man einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Die erforderlichen Antragsformulare können online heruntergeladen oder persönlich beim Jobcenter abgeholt werden. Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen und die erforderlichen Nachweise beizufügen, wie zum Beispiel Personalausweis, Sozialversicherungsnummer, Einkommensnachweise, Mietvertrag und Nachweise über vorhandenes Vermögen. Nach Einreichung des Antrags wird dieser vom Jobcenter bearbeitet und über die Bewilligung oder Ablehnung der Leistungen entschieden.

Wie lange bekommt man Bürgergeld?

Die Dauer, für die man Bürgergeld erhalten kann, ist nicht fest vorgegeben, sondern wird individuell bewilligt. In der Regel wird das Bürgergeld für einen bestimmten Zeitraum, oft zunächst für sechs Monate, bewilligt. Nach Ablauf dieser Frist muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, um die Leistungen fortzusetzen. Die genaue Dauer kann je nach persönlicher Situation und Bedarf variieren.

Autor

Redaktion Thomas W.