Arbeitssuchende leiden oftmals sehr unter ihrer gegenwärtigen Lage. Vor allem finanziell sieht es vielfach schlecht aus, denn die Geldleistungen des Jobcenters decken lediglich das Existenzminimum ab. Wer sich einen höheren Lebensstandard und Unabhängigkeit von staatlichen Hilfen wünscht, braucht eine Arbeitsstelle und das daraus resultierende Einkommen.
Das Jobcenter hat ebenfalls großes Interesse an einem beruflichen Wiedereinstieg seiner Kundinnen und Kunden. Daher ist die Arbeitsvermittlung eine wichtige Leistung der Jobcenter.
Die Arbeitsvermittlung steht im Mittelpunkt der Arbeit des Jobcenters, denn dieses kümmert sich um erwerbsfähige Arbeitssuchende und ergreift verschiedene Maßnahmen, um den beruflichen Wiedereinstieg zu fördern. Kundinnen und Kunden des Jobcenters beziehen somit längst nicht nur Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern profitieren von der Arbeitsvermittlung.
Die Sachbearbeiter/innen der Jobcenter bewilligen nicht nur Leistungen, sondern kennen den Arbeitsmarkt sehr genau. Oftmals stehen sie auch mit Arbeitgebern aus der Region in Kontakt, sodass die Vermittlung durch das Jobcenter einen besonderen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen kann. Die Erfahrung und Kompetenz der Mitarbeitenden kommen den Arbeitssuchenden dabei zugute und sorgen für hohe Erfolgschancen der Arbeitsvermittlung.
Es kommt immer wieder die Frage auf, wie die Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt abläuft.
Im Einzelfall gibt es zwar stets gewisse Abweichungen, doch grundsätzlich lässt sich der Ablauf folgendermaßen beschreiben:
Kundinnen und Kunden des Jobcenters kommen um die Arbeitsvermittlung nicht herum und müssen den betreffenden Prozess durchlaufen. Das erfordert nicht zuletzt die Mitwirkungspflichten, die unter anderem für den Bezug von Geldleistungen essenziell sind. Arbeitssuchende, die sich nicht auf den staatlichen Hilfen ausruhen, sondern wirklich wieder beruflich durchstarten möchten, sollten nicht ausschließlich auf das Arbeitsamt setzen.
Die Jobcenter haben enorm viel zu tun, sodass die intensive Betreuung Einzelner auf der Strecke bleiben kann. Daher sollte man nicht nur auf Jobangebote warten, sondern auch über eine private Arbeitsvermittlung nachdenken.
Private Arbeitsvermittler/innen können eine intensive Betreuung gewährleisten und haben oftmals gute Verbindungen in die Arbeitswelt. Insbesondere ergänzend zur Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter kann dies sehr sinnvoll sein. Das wissen auch die Arbeitsämter, denn Arbeitssuchende können hier einen Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung erhalten.
Die Vermittlung von Arbeitssuchenden an Arbeitgeber, die ein Angestelltenverhältnis bieten, ist das zentrale Anliegen der Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter. Darüber hinaus kann aber auch eine Förderung der beruflichen Selbständigkeit erfolgen. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchte, kann dies ohne Unterstützung kaum realisieren.
Die Jobcenter bieten Existenzgründern daher Hilfen und fördern gegebenenfalls die Existenzgründung. Die weitere Gewährung von Grundsicherungsleistungen ist hier ebenso wie das Einstiegsgeld zu nennen. Zudem darf man die Beratungskompetenz der Sachbearbeiter/innen nicht vergessen.
Die Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter richtet sich grundsätzlich an alle erwerbsfähigen Arbeitssuchenden, die Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind. Einzelne Gruppen haben allerdings besondere Bedürfnisse, auf die die Sachbearbeiter/innen Rücksicht nehmen.
So werden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung geschaffen. Erwähnenswert sind hier vor allem die folgenden speziellen Gruppen:
Wenn es um die Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter geht, stehen diesem verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.
Nachfolgend findet sich eine Übersicht, sodass man sich einen ersten Eindruck verschaffen kann:
Die Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter basiert stets auf ausführlichen Gesprächen und der schriftlichen Eingliederungsvereinbarung. Arbeitssuchende werden aufgefordert, dieses Dokument zu unterschreiben. Wer noch nicht so weit ist und noch am Anfang des Beratungsprozesses steht, fragt sich zuweilen, was es damit auf sich hat.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Eingliederungsvereinbarung als Vertrag zwischen dem Jobcenter und dem Arbeitssuchenden daherkommt. Einerseits soll die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erleichtert werden, andererseits sind darin Sanktionen festgehalten, die bei einer unzureichenden Mitwirkung drohen. Die folgende Checkliste geht auf den Inhalt einer solchen Eingliederungsvereinbarung ein und zeigt auf, was in dem Dokument steht:
Das Jobcenter verfügt im Bereich der Arbeitsvermittlung über viel Erfahrung und ausgesprochene Kompetenz, schließlich arbeiten die Sachbearbeiter/innen täglich an der Wiedereingliederung ihrer Kundinnen und Kunden. Im Rahmen einer Jobsuche ist man hier folglich in den besten Händen. Zugleich tut man gut daran, die folgenden Tipps zu befolgen:
Redaktion jobcenter.info