Umschulung beim Jobcenter beantragen: Förderung, Dauer, Berufe

Umschulung beim Jobcenter beantragen: Förderung, Dauer, Berufe
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Eine Umschulung ist eine zweite Berufsausbildung für Erwachsene, meist verkürzt auf zwei Drittel der normalen Dauer. Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) bezieht, bespricht den Wunsch mit dem Jobcenter. Bewilligt und bezahlt wird die Umschulung seit 2025 von der Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein, das Grundsicherungsgeld läuft währenddessen weiter.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer bewilligt: die Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein, erster Schritt ist das Gespräch im Jobcenter
  • Dauer: meist 2 statt 3 Jahre, bei Gesundheitsfachberufen oft die volle Ausbildungsdauer
  • Kosten: Lehrgangskosten übernimmt die Agentur, dazu auf Antrag Fahrkosten und Kinderbetreuung
  • Geld zum Leben: Grundsicherungsgeld läuft weiter, dazu Weiterbildungsprämie und 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat
  • Voraussetzung: die Umschulung ist für Ihre Eingliederung notwendig, Träger und Kurs sind zugelassen

Umschulung beim Jobcenter beantragen: So läuft die Förderung

Seit dem 1. Januar 2025 fördert die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildung und Umschulung auch für Menschen im Grundsicherungsgeld (§ 66a SGB II). Das Jobcenter bleibt Ihr Ansprechpartner für Beratung und Vermittlung und bringt den Wunsch auf den Weg. Seit dem 1. Juli 2026 prüft es dabei zuerst, ob Sie direkt in Arbeit vermittelt werden können.

  1. Gespräch im Jobcenter: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft und nennen Sie den Beruf, der Sie interessiert. Das Ziel kommt in den Kooperationsplan.
  2. Beratung durch die Agentur für Arbeit: Sie muss vor Beginn stattfinden (§ 81 Abs. 1 SGB III). Dort wird geprüft, ob die Umschulung für Ihre Eingliederung notwendig ist.
  3. Bildungsgutschein: Er bescheinigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Er kann zeitlich befristet und auf eine Region oder ein Bildungsziel beschränkt sein (§ 81 Abs. 4 SGB III).
  4. Träger wählen: Kurs und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein. Angebote finden Sie in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur, mein NOW.
  5. Anmeldung und Start: Der Träger legt den Gutschein vor Beginn bei der Agentur vor. Erst danach beginnt die geförderte Umschulung.

Möglich ist auch eine betriebliche Einzelumschulung: Ein Betrieb mit Ausbildungsberechtigung bildet Sie aus, die Theorie findet in der Berufsschule statt, auch in Teilzeit. Eine vergleichbare Umschulungsvergütung soll gezahlt werden und wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.

Umschulung beim Arbeitsamt: Voraussetzungen

Gefördert wird, wenn die Umschulung notwendig ist, um Sie wieder in Arbeit zu bringen, wenn Sie vorher beraten wurden und wenn Kurs und Träger zugelassen sind (§ 81 Abs. 1 SGB III). Das ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch haben Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss, die mindestens drei Jahre berufstätig waren oder vier Jahre an- oder ungelernt gearbeitet haben (§ 81 Abs. 2 SGB III). Für die Vier-Jahres-Frist zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 als Beschäftigung. Wer einen Abschluss hat, aber in diesem Beruf nicht mehr arbeiten kann, etwa aus gesundheitlichen Gründen, hat gute Chancen auf eine Förderung.

Welche Umschulungen werden gefördert?

Erwachsene Umschülerinnen und Umschüler lernen in einer Pflegeschule die Patientenversorgung

Gefördert werden vor allem Umschulungen in anerkannte Ausbildungsberufe, zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie, im Büro oder in der Pflege. Die Ausbildung wird dann um ein Drittel verkürzt, meist von drei auf zwei Jahre (§ 180 Abs. 4 SGB III). Bei Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie, deren Ausbildung nicht verkürzt werden kann, ist auch die volle Dauer förderfähig. Nicht über den Bildungsgutschein förderbar ist ein Studium (§ 180 Abs. 3 SGB III), etwa für Sozialarbeit, Lehramt oder Hebammenkunde. Für Lehrgänge wie Fahrlehrer oder Rettungssanitäter gilt die Förderung als Weiterbildung, ohne Weiterbildungsprämie. Welcher Weg bei Ihrem Wunschberuf gilt, steht in den Ratgebern unten.

Geld während der Umschulung: Was zahlt das Jobcenter?

Ihr Grundsicherungsgeld läuft während der Umschulung weiter, solange Sie hilfebedürftig sind. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten und auf Antrag weitere Kosten, darunter Fahrkosten (§ 85 SGB III) und Kinderbetreuung mit 160 Euro im Monat je aufsichtsbedürftigem Kind (§ 87 SGB III). Führt die Umschulung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Dauer, gibt es eine Weiterbildungsprämie: 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung oder bestandenem erstem Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat (§ 87a SGB III). Prämie und Weiterbildungsgeld werden nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Was das Jobcenter sonst zahlt, steht unter Was zahlt das Jobcenter?

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Umschulung aus gesundheitlichen Gründen: Rentenversicherung oder Arbeitsamt

Können Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, kommt eine Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage. Träger dieser Leistungen sind vor allem die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB IX), welcher davon zuständig ist, hängt unter anderem von Ihren Versicherungszeiten ab. Die Rentenversicherung übernimmt eine Umschulung, wenn Sie 15 Jahre Wartezeit erfüllt haben, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder ohne die Umschulung eine solche Rente zu zahlen wäre (§ 11 SGB VI). Sonst ist meist die Agentur für Arbeit zuständig. Die Maßnahme kann als betriebliche Umschulung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation wie einem Berufsförderungswerk stattfinden. Sprechen Sie das Thema früh im Jobcenter an und klären Sie, welcher Träger für Ihren Antrag zuständig ist. Mehr dazu unter Menschen mit Behinderung.

Umschulung oder Quereinstieg: Welche Umschulung passt zu mir?

Beim Quereinstieg fangen Sie ohne passenden Abschluss in einem neuen Beruf an und lernen im Betrieb. Eine Umschulung endet dagegen mit einem anerkannten Berufsabschluss, etwa vor der IHK, der HWK oder einer staatlichen Prüfungsstelle. Der Abschluss macht Sie unabhängiger vom einzelnen Arbeitgeber und wird in Tarifverträgen meist höher eingestuft. Gute Chancen bieten Berufe, in denen Fachkräfte fehlen, zum Beispiel in der Pflege, der Kinderbetreuung, im Handwerk oder im IT-Bereich. Welche Berufe in Ihrer Region gefragt sind, weiß Ihre Vermittlungsfachkraft. Bei der Frage, welche Umschulung zu Ihnen passt, hilft das kostenlose Erkundungstool New Plan der Bundesagentur für Arbeit.

Viele Umschulungen gibt es auch online im virtuellen Klassenzimmer. Gefördert werden sie wie Präsenzkurse, wenn Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind; Praxisphasen im Betrieb gehören in der Regel dazu.

Umschulung im sozialen Bereich und in Pflegeberufen

Im sozialen Bereich sind Umschulungen zur Erzieherin oder zum Erzieher, in der Heilerziehungspflege oder zur Sozialassistenz gefragt. Diese Ausbildungen laufen an Fach- und Berufsfachschulen nach Landesrecht, Dauer und Zugang unterscheiden sich je Bundesland. Soziale Arbeit und Sozialpädagogik setzen dagegen ein Studium voraus, das nicht über den Bildungsgutschein gefördert wird (§ 180 Abs. 3 SGB III). In den Pflegeberufen führt der Weg über die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft oder die kürzere Ausbildung zum Pflegehelfer.

Umschulung mit 40 oder 50: Lohnt sich das noch?

Ein Mann um die fünfzig lernt in einer Elektrowerkstatt einen neuen Beruf

Für die Förderung einer Umschulung gibt es keine Altersgrenze. Entscheidend ist, ob der neue Beruf Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Gute Aussichten bieten Berufe, in denen die Bundesagentur für Arbeit Fachkräfte-Engpässe feststellt, etwa in der Pflege und in der Kinderbetreuung. Welche Umschulung zu Ihnen passt, klären Sie am besten in der Beratung der Agentur für Arbeit. Beschreibungen, Zugangsvoraussetzungen und Verdienst aller Berufe finden Sie im BERUFENET der Bundesagentur und in unseren Ratgebern.

Umschulungen nach Bereichen

Alle weiteren Berufe finden Sie im Menü „Umschulung“ am Rand. Wer schon einen Berufsabschluss hat und sich spezialisieren möchte, findet passende Angebote unter Weiterbildung.

Alle Umschulungen von A bis Z

Häufige Fragen

Welche Umschulungen werden vom Jobcenter gefördert?

Seit 2025 bewilligt die Agentur für Arbeit Umschulungen auch für Menschen im Grundsicherungsgeld, das Jobcenter begleitet den Weg. Gefördert werden Umschulungen in anerkannte Ausbildungsberufe und Gesundheitsfachberufe, wenn sie für Ihre Eingliederung notwendig sind und Kurs und Träger zugelassen sind. Ein Studium wird nicht gefördert.

Wie viel zahlt das Jobcenter für eine Umschulung?

Die Lehrgangskosten der zugelassenen Umschulung übernimmt die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein, dazu auf Antrag Fahrkosten und 160 Euro Kinderbetreuung je Kind und Monat. Ihr Grundsicherungsgeld läuft weiter. Zusätzlich gibt es bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie und 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat.

Welche Umschulung passt zu mir?

Das hängt von Ihren Stärken, Ihrer Gesundheit und dem Arbeitsmarkt in Ihrer Region ab. Lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit beraten, bevor Sie sich festlegen. Hilfreich sind auch ein Praktikum im Wunschberuf und die Berufsbeschreibungen im BERUFENET der Bundesagentur.

Kann ich eine Umschulung mit 50 machen?

Ja. Eine Altersgrenze für die Förderung gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit prüft, ob der neue Beruf Ihre Chancen verbessert. Mit 50 dauert eine verkürzte Umschulung meist zwei Jahre, danach bleiben noch viele Berufsjahre. Gute Chancen bestehen in Berufen mit Fachkräftemangel.

Wie lange dauert eine Umschulung?

Eine Umschulung in einem dreijährigen Ausbildungsberuf dauert in der Regel zwei Jahre, bei dreieinhalbjährigen Berufen etwa zwei Jahre und vier Monate. Gesundheitsfachberufe wie Ergotherapie dauern oft die vollen drei Jahre. In Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.

Was passiert, wenn ich eine Umschulung abbreche?

Sprechen Sie vor einem Abbruch mit dem Jobcenter und dem Träger. Wer eine vereinbarte, zumutbare Maßnahme ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert eine Minderung des Grundsicherungsgelds um 30 Prozent für drei Monate; holt er die Pflicht nach, endet sie frühestens nach einem Monat. Wichtige Gründe wie Krankheit sollten Sie belegen.

Quellen: SGB III §§ 81, 85, 87, 87a, 180, § 66a SGB II, § 31 und §§ 31a, 31b SGB II, § 6 SGB IX, § 11 SGB VI; Bundesagentur für Arbeit: Hinweise zur betrieblichen Einzelumschulung (07/2026), § 3a SGB II (Vorrang der Vermittlung). Stand: September 2026.

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