Geldleistungen – finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende vom Jobcenter

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Arbeitssuchenden fehlt in erster Linie ein Job, der ihren Tag ausfüllt und zudem für ein regelmäßiges Einkommen sorgt. Menschen ohne Arbeit brauchen daher finanzielle Unterstützung, um ihren Lebensunterhalt abzusichern. Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, ist das Jobcenter mit seinen Geldleistungen die richtige Adresse. Hier erhalten Arbeitssuchende vielfältige Unterstützung und können vor allem Grundsicherung beantragen.

Hier auf Jobcenter.info, dem unabhängigen Informationsportal rund um das Jobcenter, finden sich dazu weiterführende Informationen.

So unterstützt das Jobcenter Arbeitssuchende

Die akute Geldnot ist für Arbeitssuchende sehr belastend und verursacht erhebliche Existenzängste. Dass sie vor allem an Geldleistungen denken, wenn es um Hilfe vom Arbeitsamt geht, ist somit nicht verwunderlich. Die Jobcenter in Deutschland leisten jedoch weitaus mehr.

Sie beraten Arbeitssuchende, unterstützen Qualifizierungsmaßnahmen und widmen sich intensiv der Arbeitsvermittlung. Wer zum Kundenkreis des Jobcenters gehört, kann hier folglich verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, um langfristig wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Darum handelt es sich bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Neben der Beratung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende eine wichtige Leistung des Jobcenters. Wer sich fragt, worum es sich dabei handelt, kann einen Beratungstermin beim Jobcenter vereinbaren oder zunächst eigenständig recherchieren.

Im Zuge dessen zeigt sich, dass es sich bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende um eine Geldleistung des Jobcenters handelt. Diese finanzielle Hilfe erfolgt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und soll das Existenzminimum der Leistungsberechtigten sichern. Es geht in erster Linie darum, dass auch Arbeitssuchende die finanziellen Mittel erhalten sollen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können.

Das sind die verschiedenen Bezeichnungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende

Wenn von der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Rede ist, kommen verschiedene Begrifflichkeiten ins Spiel. Das sorgt vielfach für Verwirrung und verunsichert die Arbeitssuchenden noch zusätzlich. Daher tun Bürgerinnen und Bürger gut daran, sich mit den verschiedenen Bezeichnungen zu befassen. Nachfolgend werden diese zusammengefasst:

  • Arbeitslosengeld II
  • Hartz IV
  • Bürgergeld

Daraus setzt sich die Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammen

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ein wichtiges Instrument der Jobcenter, das zumindest das Existenzminimum der Leistungsberechtigten absichert. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich diese Leistung aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Diese lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Regelbedarf
  • etwaige Mehrbedarfe
  • Kosten der Unterkunft und Heizung

Darüber hinaus umfasst die Grundsicherung für Arbeitssuchende ebenfalls die Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung. Privatversicherte erhalten dahingegen einen Zuschuss. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stehen zusätzlich noch Bedarfe für Bildung und Teilhabe im Bildungspaket zur Verfügung.

Das sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Geldleistungen vom Jobcenter

Die Geldleistungen der Jobcenter werden aus Steuergeldern bezahlt und sind an strenge Bedingungen geknüpft, um einen etwaigen Missbrauch zu verhindern. Nur wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann das Bürgergeld beanspruchen:

  • Alter zwischen 15 Jahren und gesetzlichem Regelrenteneintritt
  • Erwerbsfähigkeit
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Hilfebedürftigkeit

Das sind die Alternativen zu den Geldleistungen des Jobcenters

Menschen, die zwar auf staatliche Unterstützung in Form von Geldleistungen angewiesen sind, aber nicht die Voraussetzungen für das Bürgergeld erfüllen, werden keineswegs im Stich gelassen. Stattdessen können sie beispielsweise eine der folgenden Leistungen beanspruchen:

  • Wohngeld
  • Arbeitslosengeld I
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Sozialgeld

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Beantragung von Geldleistungen beim Jobcenter erforderlich

Wer Anspruch auf das Bürgergeld hat und diese Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende in Anspruch nehmen möchte, muss die Geldleistung beim Jobcenter beantragen.

Einerseits muss man das zuständige Jobcenter kennen und dort vorstellig werden, andererseits müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Bürgergeld-Antrag
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweis
  • Kontoauszüge

5 Tipps für Arbeitssuchende, die finanzielle Unterstützung benötigen

Die Tatsache, dass man auf staatliche Hilfe angewiesen und von Geldleistungen des Jobcenters abhängig ist, ist für Betroffene oft sehr belastend. Dabei sollten sie sich vor Augen halten, dass es für Hilfebedürftige ein großer Segen ist, in einem Sozialstaat wie der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Zugleich sollten sie sich die folgenden Tipps zu Herzen nehmen:

  • Nehmen Sie regelmäßig Beratungstermine beim Jobcenter wahr!
  • Suchen Sie auch eigenständig nach passenden Stellenangeboten!
  • Informieren Sie das Jobcenter über etwaige Änderungen und aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre Unterlagen!
  • Denken Sie über die Teilnahme an einer Qualifizierung nach, um Ihre Jobchancen zu verbessern!
  • Nutzen Sie Vergünstigungen für Empfänger/innen von Sozialleistungen!

Welche Geldleistungen bietet das Jobcenter?

Das Jobcenter bietet folgende Geldleistungen an:

  • Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV)
  • Sozialgeld für Kinder und Jugendliche
  • Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Darlehen zur Überbrückung von finanziellen Engpässen

Wer hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter?

Wie unterstützt das Jobcenter Arbeitssuchende neben Geldleistungen?

Wie lange dauert die Bearbeitung des Bürgergeld-Antrags?

Welche Alternativen gibt es zu Geldleistungen vom Jobcenter?

Autor

Redaktion jobcenter.info