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Alle Informationen zum Jobcenter und seinen Leistungen
Aufbau und Trägerschaft der Jobcenter
Die Jobcenter kommen als gemeinsame Einrichtungen eines kommunalen Trägers sowie der Bundesagentur für Arbeit daher. Intern wird zwischen dem aktiven und passiven Leistungsrecht unterschieden. Letzteres befasst sich mit der Gewährung der Geldleistungen zur Grundsicherung, während das aktive Leistungsrecht auf die Betreuung und Vermittlung der Kundinnen und Kunden setzt. Persönliche Ansprechpartner/innen stehen dafür zur Verfügung und begleiten die Leistungsbezieher/innen idealerweise auf dem Weg zurück auf den Arbeitsmarkt.
Die Geschichte der Arbeitsverwaltung in Deutschland
In der jüngeren Vergangenheit hat es einige Reformen gegeben, sodass aus dem einstigen Arbeitsamt die Jobcenter und Arbeitsagenturen hervorgegangen sind. Die Geschichte der Arbeitsverwaltung in Deutschland reicht jedoch deutlich weiter zurück. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang das Reichsarbeitsamt, das 1918 gegründet wurde. Nur ein Jahr später wurde dieses in das Reichsarbeitsministerium umgewandelt, bevor 1920 das Reichsamt für Arbeitsvermittlung seine Arbeit aufnahm.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1952 die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen. 1969 erfolgte eine Umbenennung in Bundesanstalt für Arbeit, die mit einer Erweiterung des Aufgabenbereichs einherging. Nachdem 2003 die Hartz-Gesetze in Kraft traten, wurde 2004 aus der Bundesanstalt für Arbeit die Bundesagentur für Arbeit. Der Dienstleistungsgedanke trat dadurch mehr in den Vordergrund. Heute widmen sich die Arbeitsagentur (Bundesagentur für Arbeit) und die Jobcenter um die Arbeitsverwaltung in Deutschland.
Das neue Bürgergeld
Die Geschichte zeigt, dass die Arbeitsverwaltung einem stetigen Wandel unterliegt. Die jüngere Vergangenheit bestätigt dies, denn das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV wurde durch das Bürgergeld ersetzt. Dieses wurde zum 1. Januar 2023 in Deutschland als Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland eingeführt. Im Zuge dessen erfolgte nicht nur die Anpassung des Regelsatzes, sondern auch eine teilweise Umstrukturierung. So gibt es hinsichtlich einer zu großen Wohnung eine einjährige Schonfrist. Außerdem wurden die Freibeträge und Hinzuverdienstmöglichkeiten erhöht.
Die Ziele der Arbeit der Jobcenter
Unabhängig davon, ob die Geldleistung des Jobcenters als Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Bürgergeld bezeichnet wird, sind die Ziele immer identisch. Die Arbeit der Jobcenter zielt darauf ab, ihren Kundinnen und Kunden neue Perspektiven zu eröffnen. Es gibt zwar die Grundsicherung, aber die Qualifizierung und Arbeitsvermittlung stehen im Fokus.
Das sind die Aufgaben des Jobcenters
- Betreuung von Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld
- Arbeitsvermittlung
Übersicht über die Leistungen des Jobcenters
Dass die Jobcenter in erster Linie darauf abzielen, Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern an mögliche Arbeitgeber zu vermitteln, liegt auf der Hand. Dementsprechend ist die Arbeitsvermittlung ein wesentlicher Aspekt der Arbeit des Jobcenters. Zugleich unterstützt dieses aber auch Arbeitslose und sichert ihren Lebensunterhalt. Dies geschieht durch die folgenden Leistungen:
- Regelbedarf
- etwaige Mehrbedarfe
- Bedarf für Unterkunft und Heizung
- etwaige Einmalbedarfe
Aus den genannten Bausteinen setzt sich das Bürgergeld zusammen, das als Grundsicherung dient und Arbeitslosen das Existenzminimum sichert.
Die wichtigsten Anträge und Formulare für das Jobcenter
Ohne Anträge und Formulare kommt man beim Jobcenter nicht weiter. Vor allem diejenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen diese beantragen. Nachfolgend findet sich eine Liste mit den wichtigsten Anträgen und Formularen, die teilweise auch online zur Verfügung stehen. So hat man erste Anhaltspunkte und kann entsprechende Formulare ausfüllen und zum Termin beim Arbeitsamt mitbringen:
- Erstantrag auf Bürgergeld
- Veränderungsmitteilung
- Weiterbewilligungsantrag
- Antrag auf Mehrbedarf
5 Tipps für den Umgang mit dem Jobcenter
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Nehmen Sie Ihre Termine beim Jobcenter wahr und seien Sie stets pünktlich!
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Nutzen Sie die Online-Services des Jobcenters!
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Befassen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten!
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Bleiben Sie stets sachlich und freundlich!
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Zeigen Sie Eigeninitiative und bemühen Sie sich aktiv um eine Verbesserung Ihrer Situation!
Checkliste: Diese Unterlagen muss man dem Jobcenter vorlegen
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Personalausweis oder anderer Pass
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gegebenenfalls Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung
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Sozialversicherungsausweis
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Bankverbindung
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Krankenkassenkarte
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Nachweis der aktuellen Wohnkosten
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Einkommensnachweise
Worin besteht der Unterschied zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur?
Sowohl das Jobcenter als auch die Arbeitsagentur sind aus dem früheren Arbeitsamt hervorgegangen. Umgangssprachlich ist daher vielfach noch vom Arbeitsamt die Rede, sodass die Differenzierung vielen Menschen nicht bewusst ist. Es gibt aber gravierende Unterschiede zwischen der Arbeitsagentur und dem Jobcenter. Die Agentur für Arbeit kümmert sich um Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I, während das Jobcenter für all diejenigen da ist, die auf eine Grundsicherung angewiesen sind.
Wie unterscheiden sich Jobcenter und Sozialamt?
In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Jobcenter um Empfänger/innen von Grundsicherung kümmert, besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr mit dem Sozialamt. Letzteres ist für Menschen zuständig, die ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können und daher zur Finanzierung des Existenzminimums auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Die Besonderheit des Jobcenters besteht dabei darin, dass es sich an erwerbsfähige Menschen richtet. Kundinnen und Kunden des Jobcenters stehen dem Arbeitsmarkt somit grundsätzlich zur Verfügung, weshalb die Arbeitsvermittlung hier einen hohen Stellenwert hat.
Checkliste: Das sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen des Jobcenters
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Mindestalter 15 Jahre
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Wohnsitz in Deutschland
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Erwerbsfähigkeit
Wer erhält Unterstützung vom Jobcenter?
Die Frage, wer zum Jobcenter gehen kann, kommt immer wieder auf. Grundsätzlich sollte man wissen, dass das Jobcenter für Menschen zuständig ist, die erwerbsfähig sind, für ihren Lebensunterhalt aber nicht selbst aufkommen können. Wer sich in einer solchen Lage befindet, weiß den deutschen Sozialstaat zu schätzen und kann sich an das örtliche Jobcenter wenden.
Wie viel Geld bekommt man beim Jobcenter?
Die Höhe der Unterstützung vom Jobcenter hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier sind die Wohnkosten und etwaige Mehrbedarfe ebenso wie die Größe des Haushalts sowie die Einkommenssituation der Haushaltsmitglieder ausschlaggebend. Der Regelsatz ist dennoch eine feste Größe und bildet die Basis des Bürgergeldes.
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Wenn man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, ist dies eine sehr kritische Situation. Betroffene bangen um ihre Existenz und wenden sich mitunter hilfesuchend an das Jobcenter. Dieses bietet Unterstützung in Form von Sach- und Geldleistungen, ist aber auch nicht unfehlbar. Daher sollte man den folgenden Tipp ernst nehmen.
Gehen Sie Probleme mit dem Jobcenter offen und aktiv an!
Trotz klarer Regeln und Gesetze kann es dazu kommen, dass man sich vom Jobcenter ungerecht behandelt fühlt oder mit seinem Sachbearbeiter in einen Konflikt gerät. Zunächst sollte man seine Rechte und Pflichten studieren, um die Situation einschätzen zu können. Gegebenenfalls kann man gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen. Zudem sind Sozialverbände die richtigen Anlaufstellen für alle, die Unterstützung im Umgang mit dem Jobcenter suchen. Man ist den Entscheidungen der Behörde also keineswegs hilflos ausgeliefert, sondern sollte gegebenenfalls für sein Recht kämpfen.