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Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Menschen mit Behinderung

Jobcenter.info

Menschen mit Behinderung haben zwar das eine oder andere Handicap, können aber dennoch vollwertige Arbeitskräfte sein. Behinderte haben es aber mitunter schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Verschiedene Angebote der Bundesagentur für Arbeit können helfen, einen Zugang zum Arbeitsmarkt sicherzustellen. So können auch Menschen mit Behinderung am Erwerbsleben teilhaben und ein wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben führen.

Berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können enorm von einer beruflichen Rehabilitation profitieren. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation fördern die Teilhabe am Arbeitsleben und ermöglichen Menschen mit Behinderung vielfach eine Erwerbstätigkeit. Dabei kann es beispielsweise um die berufliche Orientierung oder die Wiedereingliederung in den Beruf gehen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erhalten im Zuge dessen Unterstützung, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Unterstützung bei der Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Nicht nur ältere Menschen können von Behinderungen betroffen sein, sondern auch junge Menschen, die erst noch ins Arbeitsleben einsteigen möchten. Damit dies gelingt, kann nach der Schule eine spezielle Berufsvorbereitung erfolgen. Außerdem kann es eine maßgeschneiderte Unterstützung bei der Ausbildung geben. Angepasste Ausbildungsbedingungen, eine Begleitung während der Ausbildung oder auch der Zugang zu Ausbildungsangeboten für Menschen mit Behinderung sind hier beispielsweise zu nennen.

Berufliche Weiterbildungen für Menschen mit Behinderung

Erwachsene, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder wegen einer Behinderung im Job gehandicapt sind, können mitunter ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Berufliche Weiterbildungen und Umschulungen sind dann oftmals die Lösung. Im Rahmen einer solchen Qualifizierungsmaßnahme schaffen die Teilnehmenden die Basis für einen vielversprechenden beruflichen Neustart. Das Handicap kann folglich neue Perspektiven eröffnen und eine Chance sein.

Die besonderen Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Menschen mit Behinderung haben es im alltäglichen Leben oftmals schwerer, da sie mit einigen Einschränkungen leben. Im Gegenzug genießen sie im Rahmen des Arbeitsrechts aber besondere Rechte. Dabei handelt es sich unter anderem um einen umfassenderen Kündigungsschutz sowie einen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Weiterhin hat man gegebenenfalls auch einen Anspruch auf eine Anpassung des Arbeitsplatzes.

Hier erhalten Menschen mit Behinderung Unterstützung

Menschen mit Behinderung, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten, können sich einfach bewerben und so auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Oftmals gelingt ihnen dies aber nicht, sodass sie auf besondere Unterstützung angewiesen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich für Behinderte immer wieder die Frage, wohin sie sich wenden können. Nachfolgend findet sich eine Übersicht über Stellen, die Menschen mit Behinderung beraten und unterstützen:

  • Arbeitsagentur
  • Jobcenter
  • Versorgungsamt beziehungsweise Amt für Soziale Angelegenheiten
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Vereine und Verbände
  • Beratungsstellen sozialer Einrichtungen
  • Selbsthilfegruppen

Checkliste: Diese finanziellen Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sind vielfach in der Lage, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, indem sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Falls die gesundheitlichen Einschränkungen aber so schwerwiegend sind, dass eine klassische Beschäftigung nur teilweise oder gar nicht möglich ist, bedarf es finanzieller Hilfen. Die folgende Checkliste fasst die finanziellen Hilfen zusammen, die für Menschen mit Behinderung mitunter in Betracht kommen können:

  • ergänzendes Bürgergeld
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Ausbildungsgeld
  • Blindenhilfe und Blindengeld
  • Pflegegeld
  • persönliches Budget oder Sachleistungen
  • Vergünstigungen bei der Steuer

5 Tipps für Berufstätige mit Handicap

Berufstätige mit Handicap sind oftmals besonders gefordert. Einerseits leben sie mit gewissen Einschränkungen, andererseits müssen sie trotz Behinderung den beruflichen Anforderungen gerecht werden. Aus diesem Grund sollten Menschen mit Behinderung die folgenden Tipps beherzigen, um es sich so leicht wie möglich zu machen:

  • Denken Sie gegebenenfalls über einen Gleichstellungsantrag nach!
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Mensch mit Behinderung!
  • Scheuen Sie sich nicht, Hilfen in Anspruch zu nehmen!
  • Lassen Sie Ihren Arbeitsplatz an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen!
  • Erkennen Sie Ihre Grenzen und überfordern Sie sich nicht dauerhaft!

FAQ

Der Schwerbehindertenausweis dient Menschen mit Behinderung als Nachweis der Anerkennung der Schwerbehinderung.

Wer im Job besondere Bedürfnisse aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen hat, sollte einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 wird die Schwerbehinderung anerkannt, sodass entsprechende Rechte und Hilfen in Anspruch genommen werden können.

Menschen mit Behinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt vielfach schwerer.

Die höhere Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung zeigt, dass diese es auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben. Das liegt längst nicht immer an ihrer unzureichenden Erwerbsfähigkeit, sondern ist häufig den besonderen Rechten schwerbehinderter Arbeitnehmer/innen geschuldet. Arbeitgebende haben beispielsweise aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes und wegen etwaiger Anpassungen des Arbeitsplatzes Hemmungen, Schwerbehinderte einzustellen.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet spezielle Beratungen für Menschen mit Behinderung an.

Menschen mit Behinderung, die sich hilfesuchend an die Bundesagentur für Arbeit wenden, können diese per Telefon sowie über ein spezielles Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen erreichen. Zudem ist die Website eine gute Anlaufstelle. Ebenso gibt es persönliche Beratung für Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung sollten zu ihrem Termin beim Jobcenter beziehungsweise bei der Arbeitsagentur alle relevanten Unterlagen mitbringen.

Wer als Mensch mit Behinderung das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen möchte, sollte einen Termin vereinbaren. Zudem sollte man alle wesentlichen Dokumente mitbringen. Dabei handelt es sich vor allem um:

  • Zeugnisse
  • aktuelle Bewerbungsunterlagen
  • medizinische Unterlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ausweis
  • Sozialversicherungsausweis
Autor

Redaktion Thomas W.