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Familie und Kinder – Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit für Familien

Jobcenter.info

Die meisten Menschen verbinden die Bundesagentur für Arbeit vor allem mit Sozialleistungen für Bedürftige. Menschen mit geringem Einkommen können sich auf den deutschen Sozialstaat verlassen. Zudem wird aber auch Familien mit Kindern eine besondere Unterstützung zuteil. Dafür sorgt insbesondere die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich stehen spezielle Unterstützungsangebote für Kinder aus Familien, die Bürgergeld erhalten, zur Verfügung.

Aus Artikel 6 Grundgesetz ergibt sich, dass Familien unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen. In Artikel 20 GG definiert sich die Bundesrepublik Deutschland zudem als demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die Umsetzung dieser Ziele wird unter anderem anhand der Unterstützung für Familien und Kinder deutlich. Familien werden auf verschiedenen Ebenen unterstützt und tun daher gut daran, sich einen Überblick über die jeweiligen Leistungen und die richtigen Anlaufstellen zu verschaffen. Hier auf Jobcenter.info erfahren Interessierte Wissenswertes zu diesem vielfältigen Thema.

Der Anspruch auf Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder in Deutschland. Die Einkommensverhältnisse der Familie sind hier nicht maßgebend. Ab der Geburt und bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld gezahlt. Auch darüber hinaus kann unter Umständen ein Kindergeldanspruch bestehen. Das Kindergeld kommt dabei als Familienleistungsausgleich und Transferleistung daher.

Kinderzuschlag als finanzielle Unterstützung für Familien

Neben dem Kindergeld können Familien oftmals auch den Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird anders als das Kindergeld individuell berechnet, sodass sich seine Höhe aus dem jeweiligen Einzelfall ergibt. Einerseits muss ein gewisses Mindesteinkommen der Familie gegeben sein, andererseits muss ein gewisser Bedarf bestehen, weil das vorhandene Geld nicht ausreicht, um die Familie zu ernähren. Außerdem muss das betreffende Kind im elterlichen Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sein. Im Zweifelsfall können Familien einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse stellen.

Bürgergeld für Kinder

Eltern, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind und daher Bürgergeld beziehen, können naturgemäß nicht selbst für den Unterhalt ihres Nachwuchses aufkommen. Aus diesem Grund wird im Rahmen des Bürgergeld-Bezugs auch eine Grundsicherung für Kinder gewährt. Die Höhe des Bürgergeldes für Kinder hängt vom Alter des Kindes ab. Familien sollten sich daher an das Jobcenter wenden und in jedem Antrag darauf achten, dass die Kinder der Familie korrekt berücksichtigt werden.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende Elternteile sind im familiären Alltag besonders gefordert. Auch die finanzielle Belastung ist nicht zu verachten. Der andere Elternteil ist zwar grundsätzlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, aber das bedeutet nicht, dass diese Zahlungen auch tatsächlich geleistet werden. Damit Alleinerziehenden kein massiver Nachteil entsteht, gibt es den Unterhaltsvorschuss als staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Auf diese Art und Weise soll die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes sichergestellt werden. Wer diese Sozialleistung beantragen möchte, wendet sich an die Unterhaltsvorschusskasse, die als Stelle innerhalb des kommunalen Jugendamts konzipiert ist.

Leistungen für Bildung und Teilhabe als zusätzliche Leistungen für Kinder

Familien, die Bürgergeld beziehen oder den Kinderzuschlag erhalten, können mitunter noch weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Das sogenannte Bildungspaket besteht aus Geld- oder Sachleistungen, die Kindern aus einkommensschwachen Familien zu mehr Bildung und Teilhabe verhelfen sollen. Das Bildungspaket stärkt die Chancengleichheit.

Hier erhalten Familien mit Kindern Unterstützung

Die deutsche Bürokratie macht es Bürgerinnen und Bürgern zuweilen schwer, sich im Dschungel der Leistungen und Unterstützungsangebote zurechtzufinden. Grundsätzlich können sich Familien an verschiedene Stellen wenden und Leistungen beantragen, sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere die folgenden Stellen sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben:

  • Familienkasse
  • Jobcenter
  • Jugendamt

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Stellen, die bedürftige Familien unterstützen. So existiert vielerorts ein offener Kleiderschrank für Kinder oder soziale Einrichtungen mit besonderen Betreuungsangeboten.

Checkliste: Darauf kommt es bei der Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung für Familien mit Kindern an

Familien mit Kindern können auf unterschiedliche Art und Weise staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich wird finanzielle Unterstützung aber nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Es kommt dabei stets auf die jeweilige Leistung an. Im Allgemeinen müssen aber die folgenden Punkte Beachtung finden:

  • Alter des Kindes
  • Familieneinkommen
  • etwaige Erkrankungen oder Behinderungen
  • familiäre Situation

5 Tipps für Familien mit Kindern in Bezug auf staatliche Unterstützung

Familien mit geringem Einkommen sollten sich nicht schämen, sondern das Beste aus ihrer Situation machen. Dazu gehört es unter anderem, verfügbare Hilfen zu nutzen. Der deutsche Staat greift Familien mit Kindern vielfach unter die Arme, sofern diese ihre Ansprüche geltend machen. Passend dazu gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Informieren Sie sich über Leistungen für alle Kinder!
  • Scheuen Sie sich im Falle einer Bedürftigkeit nicht, zum Amt zu gehen!
  • Lassen Sie sich rund um Hilfsangebote für Familien beraten!
  • Hinterfragen Sie stets Ihre Ausgaben!
  • Werden Sie gegebenenfalls aktiv, um das Familieneinkommen aufzubessern!

FAQ

Das Arbeitsamt unterstützt Eltern, die nach der Familienphase den beruflichen Wiedereinstieg planen.

Mütter und Väter, die sich um ihre Kinder gekümmert und deshalb aus dem Berufsleben zurückgezogen haben, empfinden den beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienphase mitunter als sehr herausfordernd. Das Jobcenter kann sie dabei unterstützen und beispielsweise Qualifizierungen ermöglichen. Zudem können Berufsrückkehrer/innen an Bewerbungstrainings teilnehmen oder von der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamts profitieren.

Kindergeld kann bequem online bei der Familienkasse beantragt werden.

Familien, die Kindergeld beantragen möchten, können dies nicht nur schriftlich tun, sondern dank der zunehmenden Digitalisierung auch einen entsprechenden Online-Service der Familienkasse nutzen.

Auch volljährige Kinder können noch einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Im Allgemeinen wird Kindergeld ab der Geburt und bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld aber auch für bereits volljährige Kinder in Anspruch genommen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Kind sich noch in Ausbildung befindet oder studiert. Gegebenenfalls sollten die Voraussetzungen im Einzelfall geprüft werden.

Familien können auf unterschiedliche Art und Weise mit der örtlichen Familienkasse in Kontakt treten.

Wenn es ums Kindergeld oder den Kinderzuschlag geht, ist die regionale Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle. Familien können gegebenenfalls persönlich vorstellig werden. Alternativ können sie telefonisch, postalisch, per E-Mail sowie über die eServices mit der Familienkasse in Kontakt treten.

Autor

Redaktion Thomas W.