Service – Serviceangebote von A bis Z
Viele Bürgerinnen und Bürger scheuen die komplexe Bürokratie und vermissen in der öffentlichen Verwaltung die hohe Serviceorientierung, die in der Wirtschaft an der Tagesordnung ist. Mittlerweile findet allerdings ein Umdenken statt.
Das zeigt sich unter anderem dadurch, dass die Bürgerbüros verschiedene kommunale Dienstleistungen bündeln und zudem ebenfalls in Sachen Öffnungszeiten bürgerfreundlich daherkommen. Auch die Bundesagentur für Arbeit geht diesen Weg, sodass man bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter in den Genuss unterschiedlichster Serviceangebote kommen kann.
Die Servicementalität des Arbeitsamts
Die Arbeitsverwaltung in Deutschland kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken. Ein Meilenstein der jüngeren Vergangenheit war die Umwandlung der Bundesanstalt für Arbeit in die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2004. Zugleich wurden die Arbeitsagentur und das Jobcenter als zentrale Säulen der Arbeitsverwaltung geschaffen.
Im Zuge dessen rückte der Servicegedanke stärker in den Vordergrund. Das wird auch anhand der Tatsache deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger, die die Hilfe der Arbeitsagentur beziehungsweise des Jobcenters in Anspruch nehmen, als Kundinnen und Kunden bezeichnet werden.
Die moderne Arbeitsverwaltung in Deutschland legt eine hohe Servicementalität an den Tag und bemüht sich um eine große Bürgernähe. Diese bildet die Grundlage für eine persönliche Betreuung, die wiederum den Weg zu einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung ebnet.
Services der Agentur für Arbeit für Unternehmen
Neben Privatpersonen können sich auch Unternehmen an die Agentur für Arbeit wenden und dort kompetente Unterstützung erhalten. Dafür sorgt vor allem der umfassende Arbeitgeber-Service, den das Arbeitsamt zu bieten hat.
Als Arbeitgeber/in kann man insbesondere in den folgenden Bereichen von den Leistungen der Arbeitsagentur profitieren:
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Bewerbersuche
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finanzielle Hilfen und Unterstützung
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Ausbildung und Qualifizierung von Mitarbeitenden
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Klärung von Personalfragen
Services der Arbeitsagentur und des Jobcenters für Bürgerinnen und Bürger
Die vielfältigen Serviceangebote von Arbeitsagentur und Jobcenter können je nach Zielgruppe variieren. Typischerweise stehen hier vor allem die Bürgerinnen und Bürger im Fokus, die sich im Falle einer Arbeitslosigkeit auf die Unterstützung des Arbeitsamts verlassen können.
Wer sich zunächst einen Überblick über die Leistungen verschaffen möchte, kann sich an der folgenden Liste orientieren:
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arbeitssuchend melden
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arbeitslos melden
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Arbeitslosengeld beantragen
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Bürgergeld beantragen
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Berufsberatung
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Vermittlung beruflicher Weiterbildungen
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Vermittlung einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation
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eServices der Bundesagentur für Arbeit
Der digitale Wandel hat längst nahezu alle Bereiche des Lebens erfasst. Die öffentliche Verwaltung setzt zwar vielerorts beispielsweise noch auf Faxgeräte, kommt um die Digitalisierung aber dennoch nicht herum.
Zudem können Online-Services für alle Beteiligten von großem Vorteil sein, denn sie sind stets verfügbar, einfach zu nutzen und schaffen die Basis für eine effiziente Bearbeitung. Die Bundesagentur für Arbeit setzt daher auch auf digitale Angebote und hält unter anderem die folgenden eServices bereit:
- Meldung einer Arbeitslosigkeit
- Meldung offener Stellen
- Jobbörse
- Buchung von Beratungsterminen
- Austausch von Postfachnachrichten
- Upload von Unterlagen
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Das sind die Kernkompetenzen von Arbeitsagentur und Jobcenter
Privatpersonen, Unternehmen und auch Institutionen, die sich hilfesuchend an die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter wenden, können auf die langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeitsverwaltung vertrauen. Hier erhalten sie konkrete Hilfen und kommen so weiter voran. Die facettenreichen Services sowie die Dienstleistungsorientierung dürfen in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben.
Zahlreiche Serviceangebote machen die Leistungen der Agentur für Arbeit aus, sodass sich für unterschiedlichste Situationen geeignete Lösungen finden lassen. Im Allgemeinen lassen sich die Kernkompetenzen jedoch wie folgt zusammenfassen:
- Geldleistungen
- Qualifizierung
- Arbeitsvermittlung
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Services der Bundesagentur für Arbeit für Institutionen
Institutionen können ebenfalls verschiedene Services der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die betreffenden Leistungen sind dabei in erster Linie auf Bildungseinrichtungen abgestimmt. Da die Qualifizierung ein wichtiger Baustein der Arbeit der Arbeitsämter ist, liegt die Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen nahe.
Dabei geht es beispielsweise um die Akkreditierung und Zulassung. Aber auch die Suche nach einschlägigen Messen und das Angebot konkreter Kurse sind hier zu nennen.
Checkliste zur Vorbereitung auf den ersten Termin beim Arbeitsamt
All diejenigen, die den einen oder anderen Services des Arbeitsamts in Anspruch nehmen möchten, sollten sich nicht nur über die Leistungen informieren, sondern mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter in Kontakt treten. Zu diesem Zweck können sie online, telefonisch oder auch persönlich einen Termin vereinbaren.
Um diesen optimal nutzen zu können, bedarf es der richtigen Vorbereitung. Die folgende Checkliste zeigt auf, auf welche Aspekte es in besonderem Maße ankommt:
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Erstellung beziehungsweise Aktualisierung des Lebenslaufs
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Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen zusammenfassen
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berufliche Wünsche und Vorstellungen formulieren
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Zeugnisse und andere Qualifikationsnachweise zusammenstellen
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Termin für eine Erstberatung vereinbaren
5 Tipps für alle, die die Hilfe des Arbeitsamts in Anspruch nehmen möchten
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Informieren Sie sich vorab über die Website der Bundesagentur für Arbeit über die Serviceangebote!
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Finden Sie heraus, ob Sie sich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wenden müssen!
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Vereinbaren Sie einen Termin zu einer ersten unverbindlichen Beratung!
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Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit.
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Nutzen Sie nach Möglichkeit die eServices des Arbeitsamtes.
Wer kann sich an das Arbeitsamt wenden?
In der Regel können sich Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen an das Arbeitsamt wenden. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitslose, Berufseinsteiger, Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder Personen, die eine Ausbildung suchen. Auch Personen, die eine berufliche Weiterbildung planen oder sich beruflich neu orientieren möchten, können sich an das Arbeitsamt wenden.
Es gibt auch spezielle Programme und Unterstützungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslose oder ältere Arbeitnehmer.
Es ist jedoch je nach Land und Region unterschiedlich, welche genauen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich an das Arbeitsamt zu wenden und welche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden.
Worin unterscheiden sich die Zuständigkeiten von Arbeitsagentur und Jobcenter?
In Deutschland gibt es die Bundesagentur für Arbeit (BA), die für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktförderung zuständig ist, sowie die Jobcenter, die für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden verantwortlich sind.
Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
Zuständigkeit | Die Arbeitsagentur ist zuständig für die Vermittlung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Arbeitsmarktintegration. Das Jobcenter hingegen ist für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zuständig. |
Zielgruppen | Die Arbeitsagentur richtet sich vorrangig an Personen, die Arbeit suchen oder arbeitslos sind. Das Jobcenter hingegen unterstützt Personen, die aufgrund fehlender Einkünfte ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können. |
Leistungen | Die Arbeitsagentur bietet Leistungen wie Beratung, Vermittlung, Weiterbildung und finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme an. Das Jobcenter hingegen gewährt Leistungen wie Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV oder Bürgergeld genannt), Sozialgeld, Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung sowie Zuschüsse für Kinderbetreuung. |
Zuständigkeitsbereich | Die Zuständigkeit der Arbeitsagentur erstreckt sich auf alle Arbeitssuchenden und Arbeitnehmer in Deutschland. Das Jobcenter hingegen ist nur für bestimmte Personengruppen zuständig, nämlich für Arbeitslosengeld-II-Empfänger und deren Familien. |
Organisationsform | Die Arbeitsagentur ist eine Bundesbehörde, während die Jobcenter gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger sind. Die Zuständigkeiten und Leistungen der Jobcenter werden dabei durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. |
Welche Services bieten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter an?
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten eine Vielzahl von Services an, um Arbeitsuchende und erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Jobsuche, Arbeitsaufnahme und Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Dazu gehören Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Weiterbildung, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Grundsicherung, Bewerbungstraining, Integrationskurse und Existenzgründungsunterstützung.
Warum werden Bürgerinnen und Bürger von der Arbeitsagentur und vom Jobcenter als Kundinnen und Kunden bezeichnet?
Die Bezeichnung „Kundinnen und Kunden“ für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen und Services der Arbeitsagentur und des Jobcenters in Anspruch nehmen, unterstreicht den Servicecharakter dieser Einrichtungen. Der Begriff „Kundinnen und Kunden“ wird verwendet, um auszudrücken, dass die Arbeitsagentur und das Jobcenter wie ein Dienstleister agieren und sich an den Bedürfnissen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.
Durch die Verwendung des Begriffs „Kundinnen und Kunden“ soll die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe erfolgen. Es soll verdeutlicht werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur und des Jobcenters nicht nur Behördenvertreter sind, sondern auch Dienstleister, die ihren „Kundinnen und Kunden“ bestmögliche Unterstützung und Service bieten möchten.
Die Verwendung des Begriffs „Kundinnen und Kunden“ trägt somit dazu bei, die Beziehung zwischen den Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.