Umschulung Kosmetikerin: Dauer, Ablauf und Förderung vom Arbeitsamt

Die Umschulung zur Kosmetikerin dauert als verkürzte duale Ausbildung in der Regel zwei statt drei Jahre und endet mit der IHK- oder HWK-Prüfung nach der Kosmetikausbildungsverordnung. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann die Umschulung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanzieren lassen. Erster Ansprechpartner dafür ist die Vermittlungsfachkraft im Jobcenter.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Dauer: Regulär 3 Jahre, als Umschulung um ein Drittel verkürzt auf 2 Jahre (Paragraf 180 Absatz 4 SGB III), Betrieb und Berufsschule
- Voraussetzungen: kein Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben, Ausbildungsbetriebe erwarten meist einen Hauptschulabschluss, gepflegtes Erscheinungsbild und keine Hautallergien
- Abschluss: IHK/HWK-Prüfung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin nach der Kosmetikausbildungsverordnung (KosmAusbV), anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk
- Förderung: Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für die verkürzte Umschulung, Weiterbildungsprämie 1.000/1.500 Euro möglich, erster Schritt ist das Jobcenter-Gespräch
- Verdienst: Median 2.388 Euro brutto im Monat in Vollzeit (Entgeltatlas der BA, Fachkraftniveau der Berufsgattung 82322, Stichtag 31.12.2025), viele Stellen in Teilzeit
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Was macht eine Kosmetikerin oder ein Kosmetiker?
Kosmetikerinnen und Kosmetiker pflegen und verschönern Haut, Nägel und äußeres Erscheinungsbild ihrer Kundschaft. Sie arbeiten meist in Kosmetikstudios, Wellnesseinrichtungen, Kur- und Beautyzentren oder bei Kosmetikherstellern, seltener auch in Hautarztpraxen. Zu den Kernaufgaben gehören:
- Hautanalyse sowie Hautreinigung und -pflege
- Gesichts- und Körperbehandlungen mit Kosmetikprodukten
- Maniküre und Pediküre
- Enthaarung, zum Beispiel mit Wachs
- Make-up und Visagistik für besondere Anlässe
- Beratung zu Pflegeprodukten und Verkauf
Mit wachsender Berufserfahrung übernehmen Kosmetikerinnen und Kosmetiker häufig zusätzliche Aufgaben wie die Studioleitung oder spezialisieren sich, etwa auf medizinische Kosmetik, Fußpflege oder Permanent Make-up. Der Arbeitsalltag ist körperlich fordernd: Viele Behandlungen finden im Stehen oder Sitzen mit feinmotorisch anspruchsvollen Handgriffen statt, hinzu kommt der direkte Kontakt zu Reinigungs- und Pflegeprodukten. Der Schritt in die Selbstständigkeit mit einem eigenen Studio ist nach der Umschulung ebenfalls möglich, allerdings nicht über den Bildungsgutschein förderfähig, da dieser nur die Umschulung selbst und nicht die Existenzgründung abdeckt.
Kosmetikerin als Quereinsteiger: Voraussetzungen für die Umschulung
Gesetzlich schreibt die Kosmetikausbildungsverordnung keinen bestimmten Schulabschluss vor. In der Praxis vergeben Ausbildungs- und Umschulungsbetriebe die Plätze jedoch meist an Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss oder höherer Qualifikation. Wichtiger als das Zeugnis sind ein gepflegtes Erscheinungsbild, Freude am Umgang mit Menschen, feinmotorisches Geschick und keine bekannten Hautallergien gegen gängige Kosmetikprodukte. Für die verkürzte Umschulung als Quereinsteiger zählt zusätzlich, dass die Agentur für Arbeit die berufliche Eingliederung durch den neuen Abschluss als notwendig einstuft.
Wie läuft die Umschulung zur Kosmetikerin ab?
Die Umschulung findet in der Regel als betriebliche Einzelumschulung in einem Kosmetikstudio mit Berufsschulunterricht statt, seltener als vollzeitschulische Gruppenumschulung bei einem Bildungsträger. Die verkürzte Dauer von rund zwei Jahren ergibt sich aus Paragraf 180 Absatz 4 Satz 1 SGB III, wonach Umschulungen in Ausbildungsberufen grundsätzlich um ein Drittel verkürzt sind. Nach etwa der Hälfte der Umschulung legen die Teilnehmenden die Zwischenprüfung ab, zum Abschluss folgt die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer. Umschulende werden dazu nur auf eigenen Antrag zugelassen (Paragraf 48 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz).
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| Erstes Jahr | Grundlagen Hautpflege, Anatomie, Hygiene, erste praktische Behandlungen |
| Zwischenprüfung | Nach rund einem Jahr vor der IHK oder HWK |
| Zweites Jahr | Spezialbehandlungen, Maniküre/Pediküre, Make-up, Prüfungsvorbereitung |
Umschulung Kosmetikerin über das Arbeitsamt: Förderung mit Grundsicherungsgeld
Wer Grundsicherungsgeld bezieht, sollte die Umschulung zuerst mit der Vermittlungsfachkraft im Jobcenter besprechen. Bewilligt wird der Bildungsgutschein anschließend von der Agentur für Arbeit, nicht vom Jobcenter selbst.
- Gespräch im Jobcenter zur beruflichen Perspektive und zum Bedarf einer Umschulung.
- Beratung bei der Agentur für Arbeit vor Beginn der Umschulung (Paragraf 81 Absatz 1 SGB III).
- Bildungsgutschein für einen AZAV-zugelassenen Bildungsträger oder einen ausbildungsberechtigten Betrieb; die Suche läuft über mein NOW.
- Während der Umschulung läuft das Grundsicherungsgeld weiter, solange Hilfebedürftigkeit besteht; bei einer betrieblichen Umschulung zählt eine Umschulungsvergütung als Einkommen.
- Nach bestandener Zwischenprüfung winken 1.000 Euro, nach bestandener Abschlussprüfung 1.500 Euro Weiterbildungsprämie (Paragraf 87a SGB III); Arbeitslose erhalten zusätzlich 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld.
Betriebe, die eine Kosmetikerin umschulen, benötigen keine AZAV-Zulassung, sondern lediglich die Ausbildungsberechtigung; nach den Hinweisen der Bundesagentur zur betrieblichen Einzelumschulung sollte eine der Ausbildungsvergütung vergleichbare Umschulungsvergütung gezahlt werden. Wichtig: Das Jobcenter zahlt die Umschulung nicht selbst und stellt keinen Bildungsgutschein aus, das übernimmt ausschließlich die Agentur für Arbeit.
Verdienst und Aussichten als Kosmetikerin
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für Fachkräfte in der Berufsgattung 82322 einen Medianverdienst von 2.388 Euro brutto im Monat bei Vollzeit aus, Stand 31.12.2025. Viele Stellen in Kosmetikstudios sind allerdings in Teilzeit ausgeschrieben, was den tatsächlichen Verdienst häufig senkt. Der Verdienst hängt zudem stark davon ab, ob ein Betrieb nach Tarif zahlt oder nicht, da die Kosmetikbranche überwiegend kleinbetrieblich organisiert ist. Mit Spezialisierung, Studioleitung oder eigenem Betrieb lassen sich die Verdienstmöglichkeiten später verbessern, auch wenn der Schritt in die Selbstständigkeit ein eigenes unternehmerisches Risiko mit sich bringt.
Alternativen zur Umschulung Kosmetikerin
Wer sich für Handwerksberufe rund um Körperpflege interessiert, findet mit der Umschulung zum Friseur eine verwandte Alternative mit ähnlichem Prüfungsablauf vor der Handwerkskammer und teils gemeinsamen Berufsschulklassen. Wer eher kreativ mit Pflanzen und Dekoration arbeiten möchte, kann auch die Umschulung zur Floristin in Betracht ziehen. Interesse an medizinnaher Körperpflege führt manche Quereinsteiger stattdessen zur Umschulung in der Altenpflege, wo ähnliche soziale Kompetenzen gefragt sind, allerdings mit anderem Aufgabenschwerpunkt. Allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umschulungen bietet die Seite Umschulung über das Jobcenter.
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Häufige Fragen
Zahlt das Jobcenter die Umschulung zur Kosmetikerin?
Nein, das Jobcenter selbst zahlt nicht. Nach einem Beratungsgespräch im Jobcenter stellt die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein aus, der die Kosten der Umschulung bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger oder einem ausbildungsberechtigten Betrieb übernimmt.
Wie lange dauert die Umschulung zur Kosmetikerin?
Regulär dauert die Ausbildung drei Jahre. Als Umschulung ist sie nach Paragraf 180 Absatz 4 SGB III grundsätzlich um ein Drittel verkürzt, also auf rund zwei Jahre.
Kann ich als Quereinsteiger Kosmetikerin werden?
Ja. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Schulabschluss, Betriebe achten aber auf gepflegtes Auftreten, keine Hautallergien und Interesse an Körperpflege. Mit Bildungsgutschein läuft der Einstieg als verkürzte Umschulung.
Welche Voraussetzungen gelten für die Umschulung zur Kosmetikerin?
Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Betriebe erwarten in der Praxis meist einen Hauptschulabschluss, gepflegtes Erscheinungsbild und keine Hautallergien gegen gängige Kosmetikprodukte.
Was verdient eine Kosmetikerin nach der Umschulung?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Median bei 2.388 Euro brutto im Monat in Vollzeit, Stand 31.12.2025. In Teilzeit fällt der Verdienst entsprechend niedriger aus.
Gibt es eine Weiterbildungsprämie bei der Umschulung zur Kosmetikerin?
Ja. Nach bestandener Zwischenprüfung zahlt die Agentur für Arbeit 1.000 Euro, nach bestandener Abschlussprüfung weitere 1.500 Euro (Paragraf 87a SGB III). Arbeitslose erhalten während der Umschulung zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat.
Kann ich die Umschulung zur Kosmetikerin auch berufsbegleitend machen?
Eine geförderte betriebliche Umschulung läuft meist in Vollzeit, weil sie an das Ausbildungsverhältnis im Betrieb und die Berufsschule gekoppelt ist. Rein berufsbegleitende private Angebote gibt es zwar, sie führen aber in der Regel nicht zur vollen IHK- oder HWK-Anerkennung und sind über den Bildungsgutschein nicht in gleicher Weise förderfähig.
Quellen: Kosmetikausbildungsverordnung (gesetze-im-internet.de/kosmausbv/), BERUFENET (web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/14624), Entgeltatlas (web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/14624), Paragraf 48 Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de/bbig_2005/), Paragraf 81, 180 und 87a SGB III (gesetze-im-internet.de/sgb_3/). Stand: September 2026.