Steuerberater werden als Quereinsteiger: Wege ohne Studium

Steuerberater oder Steuerberaterin wird, wer die Steuerberaterprüfung vor der zuständigen Steuerberaterkammer besteht. Dafür gibt es zwei Wege: ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit anschliessender Praxiszeit, oder ohne Studium eine kaufmännische Ausbildung mit mehrjähriger Praxis in der Steuerberatung (§ 36 StBerG). Über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit lässt sich der Weg zum Steuerberater selbst nicht fördern, wohl aber die vorgeschaltete Ausbildung zur Steuerfachangestellten bzw. zum Steuerfachangestellten. Der Medianverdienst liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 7.763 Euro brutto im Monat in Vollzeit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Dauer: kein Lehrgang mit fester Dauer, Zulassung über Studium plus 2 bis 3 Jahre Praxis oder kaufmännische Ausbildung plus 8 Jahre Praxis, mit Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirt-Abschluss 6 Jahre (§ 36 StBerG)
- Voraussetzungen: wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit anschliessender Praxiszeit, oder ohne Studium geprüfter Bilanzbuchhalter/in mit langjähriger Steuerpraxis (§ 36 StBerG)
- Abschluss: bestandene Steuerberaterprüfung vor der zuständigen Steuerberaterkammer, danach Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin und Zulassung zur Berufsausübung
- Förderung: das Studium ist nach § 180 Abs. 3 SGB III nicht über den Bildungsgutschein förderfähig, die Aufstiegsfortbildung zum Bilanzbuchhalter läuft eher über Aufstiegs-BAföG
- Verdienst: Median 7.763 Euro brutto im Monat in Vollzeit (Entgeltatlas der BA, Expertenniveau der Berufsgattung 72304, Stichtag 31.12.2025)
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Was macht ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin?
Steuerberater/innen beraten Privatpersonen und Unternehmen in allen steuerlichen Angelegenheiten und vertreten sie gegenüber den Finanzbehörden. Zu den Aufgaben zählen:
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen
- Buchführung prüfen oder selbst durchführen
- Steuerbescheide kontrollieren und Einsprüche begründen
- Mandanten zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beraten
- Bei Betriebsprüfungen gegenüber dem Finanzamt vertreten
- Mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zusammenarbeiten
Gearbeitet wird in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder, nach der Bestellung, in einer eigenen Kanzlei als Selbstständige/r. Weil Steuerberater/innen eine öffentlich bestellte Vertrauensstellung einnehmen, unterliegen sie der Berufsaufsicht ihrer Steuerberaterkammer und einer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach dem Steuerberatungsgesetz.
Steuerberater-Voraussetzungen: Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nennt § 36 StBerG zwei formale Wege. Der erste führt über ein abgeschlossenes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit anschliessender praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Der zweite Weg steht auch ohne Studium offen: Wer eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat, etwa zur Steuerfachangestellten oder zum Steuerfachangestellten, kann sich über mehrjährige einschlägige Praxiszeit zur Prüfung zulassen lassen. Wer zusätzlich die Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter abgelegt hat, benötigt eine kürzere Praxiszeit.
| Zulassungsweg | Erforderliche Praxiszeit |
|---|---|
| Wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium | 2 bis 3 Jahre praktische Tätigkeit |
| Kaufmännische Ausbildung (z. B. Steuerfachangestellte/r) | 8 Jahre praktische Tätigkeit |
| Kaufmännische Ausbildung plus Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter | 6 Jahre praktische Tätigkeit |
Eine förmliche Ausbildung zum Steuerberater gibt es damit nicht, auch wenn viele danach suchen. Der Beruf ist rechtlich ein Weiterbildungsberuf mit Kammerprüfung, kein Ausbildungsberuf nach BBiG. Beim Studienweg ist es unerheblich, ob das Studium mit Bachelor oder Master abgeschlossen wurde, solange der Studiengang inhaltlich wirtschafts- oder rechtswissenschaftlich ausgerichtet ist; auch eine gleichwertige Vorbildung kann anerkannt werden. Die Praxiszeit beginnt dabei regelmäßig erst nach Ablauf der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs. Persönlich wichtig sind analytisches Denkvermögen, Sorgfalt im Umgang mit Zahlen und Fristen sowie die Bereitschaft, sich kontinuierlich in ein sich änderndes Steuerrecht einzuarbeiten, denn wer zum Steuerberater bestellt werden möchte, muss sich während der gesamten Berufstätigkeit des Steuerberaters fortlaufend weiterbilden.
Wie lange dauert es, Steuerberater zu werden?
Eine feste Umschulungsdauer gibt es nicht, weil der Weg über Studium oder Ausbildung plus mehrere Jahre Berufserfahrung läuft. Über das Studium dauert es inklusive Praxiszeit meist 7 bis 8 Jahre bis zur Zulassung, über die kaufmännische Ausbildung mit anschliessender Praxis rund 11 Jahre, mit Steuerfachwirt- oder Bilanzbuchhalter-Abschluss verkürzt sich die Praxiszeit auf sechs Jahre. Erst danach wird man zur Steuerberaterprüfung zugelassen: Das Examen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil vor der zuständigen Steuerberaterkammer.
Steuerberater werden über das Arbeitsamt: Förderung mit Grundsicherungsgeld
Wer Grundsicherungsgeld bezieht und beruflich in Richtung Steuerberatung einsteigen möchte, klärt den Weg zuerst mit der Vermittlungsfachkraft im Jobcenter. Weder das Studium noch die praktische Tätigkeit vor der Steuerberaterprüfung lassen sich über den Bildungsgutschein fördern, weil es sich um ein Hochschulstudium bzw. um reguläre Berufstätigkeit handelt (§ 180 Abs. 3 SGB III).
- Beratungsgespräch im Jobcenter: Prüfung, welcher Weg zur Steuerberatung realistisch ist
- Für Quereinsteiger ohne kaufmännische Ausbildung: Umschulung zur Steuerfachangestellten bzw. zum Steuerfachangestellten mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, als Umschulung nach § 180 Abs. 4 SGB III verkürzt auf rund 2 Jahre
- Mehrjährige Praxiszeit in einer Steuerkanzlei sammeln (8 Jahre, mit Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter 6 Jahre)
- Aufstiegsfortbildung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter: nicht über den Bildungsgutschein, sondern über Aufstiegs-BAföG förderfähig, wenn die Fortbildungsprüfung öffentlich-rechtlich geregelt ist (§ 2 AFBG)
- Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen
Während der Umschulung zur Steuerfachangestellten läuft das Grundsicherungsgeld weiter, solange Hilfebedürftigkeit besteht. Bei bestandener Umschulung in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Dauer zahlt die Agentur für Arbeit zusätzlich eine Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III sowie Arbeitslosen das monatliche Weiterbildungsgeld. Wichtig: Das Jobcenter zahlt die Umschulung nicht selbst und stellt auch keinen Bildungsgutschein aus, das übernimmt ausschliesslich die Agentur für Arbeit.
Gehalt und Aussichten als Steuerberater
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für Steuerberater/innen auf Expertenniveau einen Medianverdienst von 7.763 Euro brutto im Monat in Vollzeit aus (Stichtag 31.12.2025). Weil viele Berufsinhaber in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen und die Komplexität des Steuerrechts weiter zunimmt, gelten die Berufsaussichten als sehr gut. Mit eigener Kanzlei oder als Partner/in einer Steuerberatungsgesellschaft lässt sich der Verdienst zusätzlich steigern, bei entsprechendem unternehmerischem Risiko. Der tägliche Arbeitsalltag des Steuerberaters hängt stark von der Zahl und Art der betreuten Mandanten ab: Ein Mandant aus dem Mittelstand erfordert andere Schwerpunkte als eine Privatperson mit einfacher Steuererklärung.
Alternativen zur Umschulung Steuerberater
Wer ohne Studium in Richtung Steuerberatung einsteigen möchte, beginnt meist mit der Umschulung zur Steuerfachangestellten, einem BBiG-Ausbildungsberuf, der sich über den Bildungsgutschein fördern lässt. Darauf aufbauend bietet die Weiterbildung zum Steuerfachwirt eine öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung, die die Praxiszeit bis zur Steuerberaterprüfung verkürzt. Alternativ führt auch die Weiterbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter zu einer verkürzten Praxiszeit nach § 36 StBerG und eröffnet zugleich eigenständige Karrierewege im Rechnungswesen, ganz ohne die spätere Steuerberaterprüfung.
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Häufige Fragen
Kann man Steuerberater ohne Studium werden?
Ja. § 36 StBerG lässt auch eine kaufmännische Ausbildung, etwa zur Steuerfachangestellten, mit anschliessend mehrjähriger Praxis zur Steuerberaterprüfung zu. Mit Steuerfachwirt- oder Bilanzbuchhalter-Abschluss verkürzt sich die Praxiszeit auf 6 Jahre, ohne diesen Abschluss sind es 8 Jahre.
Gibt es eine Ausbildung zum Steuerberater?
Nein, eine eigene Ausbildung mit diesem Berufsziel gibt es nicht. Steuerberater ist ein Weiterbildungsberuf mit Kammerprüfung, der auf einem Studium oder einer kaufmännischen Ausbildung mit Praxiszeit aufbaut.
Wie viel verdient ein Steuerberater?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Median bei 7.763 Euro brutto im Monat in Vollzeit, Stichtag 31.12.2025, damit gehört der Beruf zu den bestbezahlten Expertenberufen.
Was muss man studieren, um Steuerberater zu werden?
Infrage kommt ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, danach folgt eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern, bevor die Zulassung zur Steuerberaterprüfung möglich ist.
Kann man sich online auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten?
Ja, verschiedene Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse auf die Steuerberaterprüfung auch als Online- oder Fernkurs an, oft kombiniert mit Präsenzphasen. Die Fördermöglichkeiten hängen vom jeweiligen Kurs und Anbieter ab.
Kann ein Bilanzbuchhalter Steuerberater werden?
Ja. Nach § 36 StBerG verkürzt eine bestandene Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter die erforderliche Praxiszeit auf 6 Jahre, statt der sonst 8 Jahre bei einer kaufmännischen Ausbildung ohne diesen Abschluss.
Lässt sich die Umschulung zum Steuerberater über das Jobcenter fördern?
Der Weg zum Steuerberater selbst nicht, weil er über Studium oder mehrjährige Praxis läuft. Die vorgeschaltete Ausbildung zur Steuerfachangestellten lässt sich dagegen mit Bildungsgutschein fördern, die Aufstiegsfortbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter über Aufstiegs-BAföG.
Quellen: § 36 Steuerberatungsgesetz (StBerG), BERUFENET, Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, § 180 SGB III, § 2 AFBG. Stand: September 2026