Umschulung Friseur/-in: Quereinstieg, Abendschule und Förderung

Umschulung Friseur/-in: Quereinstieg, Abendschule und Förderung
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Eine Umschulung zum Friseur oder zur Friseurin dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre statt der dreijährigen Ausbildung und endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) bezieht, kann die Kosten über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit decken lassen. Abendkurse privater Friseurschulen ersetzen die Umschulung nicht, sie bereiten auf die Prüfung als Externe vor.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Dauer: 2 Jahre als Umschulung in Vollzeit, 3 Jahre als reguläre Ausbildung; Teilzeit ist möglich
  • Voraussetzungen: kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; ein Umschulungsplatz im Salon oder bei einem Bildungsträger; belastbare Haut
  • Abschluss: Friseur/-in mit Gesellenbrief, anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk
  • Förderung: Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, das Grundsicherungsgeld läuft weiter, dazu 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und bis zu 2.500 € Prämie
  • Verdienst: Median 2.236 € brutto im Monat in Vollzeit (Entgeltatlas der BA, Datenstand 2025)

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Was macht ein Friseur oder eine Friseurin?

Friseure beraten ihre Kundschaft zu Haarpflege und typgerechter Frisur. Sie waschen, schneiden, färben, wellen oder glätten das Haar, arbeiten Verlängerungen und Verdichtungen ein und rasieren, pflegen und formen Bärte. Neben der Arbeit an Haaren färben sie Augenbrauen und Wimpern, schminken, machen Maniküre und verkaufen Pflegeprodukte. Arbeitsorte laut BERUFENET:

Samstagsarbeit ist die Regel. Sie arbeiten im Team, stehen viel und haben ständig mit Wasser, Färbe- und Dauerwellmitteln zu tun. Der Schutz der Haut und der Atemwege ist deshalb ein eigener Teil der Berufsausbildung.

Friseur als Quereinsteiger: Voraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Von den 6.732 Ausbildungsanfängern 2024 hatte die Hälfte einen Hauptschulabschluss, 9 Prozent gar keinen. Für den Quereinstieg zählen eher Geschick, Sinn für Farbe und Form und die Fähigkeit, Menschen gut zu beraten. Wer zu Ekzemen oder Allergien neigt, lässt das vorher hautärztlich abklären.

Die Agentur für Arbeit kann nach § 81 SGB III fördern, wenn die Umschulung für Ihre Eingliederung notwendig ist, Sie vor Beginn beraten wurden und Maßnahme und Träger zugelassen sind. Nur ohne verwertbaren Berufsabschluss besteht bei Eignung ein Rechtsanspruch (§ 81 Abs. 2 SGB III). Waren Sie dann weniger als drei Jahre berufstätig, werden Sie nur ausnahmsweise gefördert; Als berufliche Tätigkeit zählen dabei auch Jobs ab 15 Wochenstunden, eine abgebrochene Ausbildung und die Arbeit im eigenen Haushalt mit mindestens zwei Personen. Ein Probetag im Salon zeigt, ob Stehen, Kundenkontakt und Haarchemie zu Ihnen passen, und hilft bei der Suche nach einem Umschulungsplatz.

Wie lange dauert die Umschulung zum Friseur? Vollzeit, Teilzeit, Abendschule

Die reguläre Berufsausbildung dauert drei Jahre (§ 2 FriseurAusbV). Eine geförderte Umschulung in Vollzeit ist nach § 180 Abs. 4 SGB III meist um ein Drittel verkürzt, also zwei Jahre, bei Bedarf wegen Eignung oder persönlicher Lage drei. Sie läuft als Einzelumschulung im Salon, wobei Sie die Theorie in der Berufsschule lernen, oder als Gruppenumschulung bei einem Bildungsträger mit Praxisphasen. Die Umschulung ist vor dem Start der Handwerkskammer anzuzeigen (§ 42n HwO).

SchrittInhaltBedeutung für Sie
BeginnUmschulungsvertrag, Anzeige bei der Handwerkskammer, Auswahl einer Wahlqualifikation (eine Fachrichtung gibt es nicht): Visagistik, Langhaarfrisuren, Haarersatz oder ColorationBeratung und Bildungsgutschein müssen vorher vorliegen
Gesellenprüfung Teil 1Basisfriseurarbeiten: Damenarbeit mit dauerhafter Umformung und zwei Einlegetechniken (210 Minuten) samt schriftlicher Aufgaben (60 Minuten), Herrenarbeit mit Föhnen (60 Minuten)zählt 25 Prozent der Endnote; 1.000 € Prämie bei mindestens ausreichender Leistung
Gesellenprüfung Teil 2modische Damenfrisur mit Make-up und Beratungsgespräch, modische Herrenarbeit (zusammen 315 Minuten), drei schriftliche Bereiche: Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement, Wirtschafts- und SozialkundeGesellenbrief und 1.500 € Prämie

Wichtig für die Prämie: Der Friseurberuf hat keine eigene Zwischenprüfung, sondern eine gestreckte Gesellenprüfung. § 87a Abs. 1 Nr. 1 SGB III stellt Teil 1 der Zwischenprüfung gleich. Teil 1 liegt regulär in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres; bei verkürzter Dauer klären Sie den Termin mit der Handwerkskammer.

Teilzeit: Auch die Umschulung in Teilzeit ist förderbar. Sie dauert dann länger als zwei Jahre.

Abendschule: Gemeint sind meist Abendkurse privater Friseurschulen. Sie vermitteln Praxis und Theorie, vergeben aber keinen Abschluss, sondern bereiten auf die Gesellenprüfung als Externe vor. Zugelassen wird nach § 37 Abs. 2 HwO, wer viereinhalb Jahre im Beruf gearbeitet hat oder seine Kompetenz auf andere Weise glaubhaft macht. Fragen Sie vor der Anmeldung bei der Handwerkskammer nach.

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Umschulung Friseur über das Arbeitsamt: Förderung mit Grundsicherungsgeld

Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) auch für Menschen im Grundsicherungsgeld über die Förderung und stellt den Bildungsgutschein aus. Das Jobcenter bleibt Ihr erster Ansprechpartner für Beratung und Unterstützung. So gehen Sie vor:

  1. Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft im Jobcenter an (Arbeitsvermittlung) und bringen Sie Belege mit, etwa eine Praktikumsbescheinigung oder die Zusage eines Salons.
  2. Die Agentur für Arbeit berät Sie zur Weiterbildung und prüft die Voraussetzungen, bei gesundheitlichen Fragen mit ihrem Ärztlichen Dienst.
  3. Suchen Sie parallel einen Umschulungsplatz im Salon oder einen zugelassenen Bildungsträger.
  4. Die Agentur stellt den Bildungsgutschein aus. Er gilt höchstens drei Monate. Beginnen Sie erst, wenn er vorliegt (§ 81 Abs. 4 SGB III).
  5. Reichen Sie nach Teil 1 und Teil 2 der Gesellenprüfung jeweils den Nachweis der Handwerkskammer bei der Agentur ein.

Ihr Lebensunterhalt läuft über das Grundsicherungsgeld weiter, solange Sie hilfebedürftig sind. Arbeitslosengeld bei Weiterbildung gibt es nur bei einem zusätzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach § 87a SGB III erhalten Sie 150 € Weiterbildungsgeld im Monat, auch wenn Sie aufstockend arbeiten; es wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Dazu kommen 1.000 € nach Teil 1 und 1.500 € nach der bestandenen Gesellenprüfung.

Die Agentur trägt die Lehrgangskosten samt erforderlicher Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und Prüfungsgebühren (§ 84 SGB III) sowie Fahrkosten. Unterbringung (bis 420 € im Monat), Verpflegung (bis 168 €) und Kinderbetreuung (160 € je aufsichtsbedürftigem Kind) kann sie übernehmen.

Müssen Sie einen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, kommt auch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht, zuständig kann dann die Deutsche Rentenversicherung sein (siehe Menschen mit Behinderung).

Friseur Gehalt und Aussichten nach der Umschulung

Laut Entgeltatlas der BA verdienen Friseure auf Fachkraftniveau in Vollzeit im Median 2.236 € brutto im Monat. Ein Viertel liegt unter 1.836 €, ein Viertel über 2.545 €. Unter den ausgewiesenen Bundesländern liegt Hamburg mit 2.323 € vorn. Seit 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 € je Stunde, rund 2.400 € bei 40 Wochenstunden.

Trotz sinkender Beschäftigtenzahl haben Fachkräfte gute Chancen: Laut BERUFENET brauchten Arbeitgeber in der Berufsgruppe Körperpflege 2023 überdurchschnittlich lange, um eine Stelle zu besetzen, bis 2040 wird die Suche noch länger dauern. Für die Karriere liegt die Meisterprüfung am nächsten. Sie ist auch der übliche Weg zum eigenen Salon, denn das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A Nr. 38 HwO). Gesellen können nach sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, stattdessen eine Ausübungsberechtigung erhalten (§ 7b HwO).

Alternativen zur Umschulung Friseur

BERUFENET nennt Kosmetiker/-in und Maskenbildner/-in als naheliegende Ausbildungsalternativen, beide mit Kosmetik und Frisurengestaltung; mehr dazu bei der Umschulung zur Kosmetikerin. Wer den Beruf wechseln will oder muss, landet laut BERUFENET am häufigsten in Reinigung, Verkauf sowie Büro und Sekretariat. Für den Weg ins Büro passt die Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement, für kreative Handarbeit die Umschulung zur Floristin. Weitere Berufe zeigt die Übersicht der Umschulungsberufe.

Häufige Fragen

Kann man ohne Ausbildung als Friseur arbeiten?

Als Helferin oder Helfer im Salon ist das möglich. Ein kurzer Friseurkurs ohne Ausbildung führt aber nicht zum anerkannten Abschluss. Den erhalten Sie über Ausbildung, Umschulung, Externenprüfung oder Anerkennung eines Auslandsabschlusses.

Was kostet die Friseurausbildung an der Abendschule?

Das legt jede private Friseurschule selbst fest. Vergleichen Sie die Gesamtkosten samt Material und Prüfungsgebühr. Die Agentur für Arbeit zahlt nur, wenn Kurs und Schule nach AZAV zugelassen sind und Sie vorher einen Bildungsgutschein haben. Eine reguläre duale Ausbildung kostet keine Gebühren, die Prüfungsgebühren zahlt der Betrieb.

Gibt es die Umschulung zum Friseur in Teilzeit?

Ja, wenn ein Salon oder Bildungsträger sie anbietet und die Agentur für Arbeit zustimmt. Weiterbildungsgeld und Prämien werden auch in Teilzeit voll gezahlt. Eine reguläre Ausbildung kann nach § 27b HwO in Teilzeit laufen: Die Wochenzeit sinkt um höchstens die Hälfte, die Dauer verlängert sich auf höchstens viereinhalb Jahre.

Umschulung vom Friseur zur Bürokauffrau: Wer zahlt bei Hautproblemen?

Zuerst die BGW, bei der Friseurbetriebe versichert sind: Die Hautarztpraxis meldet ihr beruflich bedingte Hautbeschwerden. Die BGW zahlt Hautschutzseminare und Behandlung, damit Sie im Beruf bleiben können. Reicht das nicht, prüft sie eine Umschulung. Ist die BGW nicht zuständig, kommen die Rentenversicherung (meist 15 Jahre Wartezeit, §§ 11, 12 SGB VI) oder die Agentur für Arbeit in Betracht.

Ist man mit 40 zu alt für eine Umschulung zum Friseur?

Nein. § 81 SGB III kennt keine Altersgrenze. Entscheidend ist, ob die Agentur für Arbeit die Umschulung für Ihre Eingliederung für notwendig hält und ob Sie das lange Stehen und den Kontakt mit Wasser und Haarchemie auf Dauer vertragen.

Bekomme ich in der Umschulung eine Ausbildungsvergütung?

Bei einer geförderten Umschulung ersetzt das Grundsicherungsgeld das Gehalt, dazu kommen 150 € Weiterbildungsgeld im Monat. Zahlt der Salon zusätzlich eine Vergütung, zählt sie als Einkommen. Wer stattdessen eine reguläre Ausbildung beginnt, erhält vom Betrieb eine Vergütung, laut BERUFENET je nach Bundesland 724 bis 785 € im ersten und 977 bis 1.065 € im dritten Jahr.

Quellen: FriseurAusbV, Handwerksordnung (§§ 7b, 27b, 37, 42n, Anlage A), SGB III (§§ 81, 84-87a, 180), SGB VI (§§ 11, 12), MiLoV5, BERUFENET Friseur/in, Entgeltatlas der BA, BA-Merkblatt 6 Weiterbildung (Januar 2026), Fachliche Weisungen Weiterbildung der BA (Januar 2026), BGW: Hautbeschwerden, BGW: Teilhabe am Arbeitsleben. Stand: September 2026

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