Alltagsbegleiter Ausbildung: Lehrgang statt Umschulung

Alltagsbegleiter Ausbildung: Lehrgang statt Umschulung
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Alltagsbegleiter/in ist keine geschützte Berufsbezeichnung und keine Ausbildung im rechtlichen Sinne, sondern meist ein Lehrgang zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 53b SGB XI: 40 Stunden Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Betreuungspraktikum. Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) bezieht, kann den Lehrgang als Weiterbildung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit fördern lassen. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Medianverdienst auf Helferniveau bei 3.203 Euro brutto im Monat in Vollzeit, viele Stellen sind allerdings Teilzeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Dauer: 40 Stunden Orientierungspraktikum, danach mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Betreuungspraktikum
  • Voraussetzungen: keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben; Bildungsträger verlangen teils Berufserfahrung, ärztliches Attest, Erste-Hilfe-Kurs und Führungszeugnis
  • Abschluss: Zertifikat des Bildungsträgers nach der Betreuungskräfte-Richtlinie (§ 53b SGB XI), kein staatlicher Berufsabschluss; danach jährlich mindestens 16 Stunden Fortbildung
  • Förderung: als Weiterbildung mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, wenn Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sind; erster Schritt ist das Gespräch im Jobcenter
  • Verdienst: Median 3.203 Euro brutto im Monat in Vollzeit (Entgeltatlas der BA, Helferniveau der Berufsgattung 83141, Stichtag 31.12.2025); viele Stellen sind Teilzeit

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Was macht ein Alltagsbegleiter oder eine Alltagsbegleiterin?

Alltagsbegleiter/innen unterstützen pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, vor allem in der stationären und ambulanten Altenpflege, bei alltäglichen Dingen und der Freizeitgestaltung, nicht bei der körperlichen Pflege. Betreut werden unter anderem Menschen mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit altersbedingtem Unterstützungsbedarf. Zu den typischen Aufgaben zählen:

Gearbeitet wird in Pflegeeinrichtungen, in privaten Haushalten oder ambulanten Diensten, häufig in Teilzeit und in enger Abstimmung mit dem Pflegefachpersonal. Die Aufgaben grenzen sich damit klar von der Grundpflege ab: Waschen, Anziehen oder medizinische Versorgung gehören nicht zum Tätigkeitsfeld der zusätzlichen Betreuungskraft, sondern bleiben Aufgabe der Pflegefachkräfte.

Alltagsbegleiter als Quereinsteiger: Voraussetzungen

Der Lehrgang zur zusätzlichen Betreuungskraft schreibt keine bestimmte Vorbildung vor, deshalb ist er ein klassischer Quereinstieg ohne vorherige Berufsausbildung. Viele Bildungsträger verlangen aber ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, einen Erste-Hilfe-Kurs und ein Führungszeugnis, teils auch etwas Berufs- oder Lebenserfahrung im Umgang mit älteren oder beeinträchtigten Menschen. Persönlich wichtig sind Einfühlungsvermögen, Geduld und Freude an zwischenmenschlichem Kontakt. Wer bereits ehrenamtlich in der Seniorenbetreuung tätig war oder Erfahrung mit Menschen mit Demenz gesammelt hat, bringt für den Quereinstieg oft gute Grundlagen mit, auch ohne klassische Berufsausbildung. Wichtig für die Einordnung: Neben dem Weg nach § 53b SGB XI bieten Bundesländer landesrechtlich geregelte Qualifizierungen für "Alltagsbegleiter" im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI an, die meist deutlich kürzer sind als der Lehrgang zur zusätzlichen Betreuungskraft: In Nordrhein-Westfalen genügt nach § 8 AnFöVO eine Basisqualifizierung von mindestens 40 Unterrichtseinheiten (30 bei rein hauswirtschaftlicher Unterstützung), in Bayern sind es seit dem einheitlichen Schulungskonzept vom 1. September 2023 sogar nur 30 Unterrichtseinheiten (8 für ehrenamtlich Tätige). Vor der Anmeldung lohnt sich deshalb ein Blick auf die genaue Kursbezeichnung, das jeweilige Landesrecht und die zuständige Anerkennungsstelle.

Wie läuft der Lehrgang zum Alltagsbegleiter ab?

Der Lehrgang nach der Betreuungskräfte-Richtlinie gliedert sich in drei Abschnitte:

AbschnittUmfang
Orientierungspraktikum40 Stunden
Theoretischer und praktischer Unterrichtmindestens 160 Unterrichtsstunden
Betreuungspraktikumzwei Wochen

Vermittelt werden unter anderem Grundlagen zu Demenz und psychischen Erkrankungen, einfühlsame Kommunikation mit betreuungsbedürftigen Menschen, Aktivierung und Bewegungsförderung sowie rechtliche und ethische Grundlagen der Betreuung. Wer sich auf die Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung oder mit fortgeschrittener Demenz spezialisieren möchte, kann darauf aufbauend zusätzliche Qualifizierungen belegen, die einzelne Bildungsträger als Aufbaukurs anbieten. Nach dem Lehrgang ist jährlich eine Fortbildung von mindestens 16 Stunden vorgeschrieben, um als zusätzliche Betreuungskraft weiter tätig sein zu können. Einige Anbieter bewerben den Lehrgang als kostenlose Ausbildung, weil die Kosten bei Bedarf über den Bildungsgutschein oder den Arbeitgeber übernommen werden - ganz ohne Kosten ist er nur, wenn eine Förderung greift.

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Alltagsbegleiter über das Arbeitsamt: Förderung mit Grundsicherungsgeld

Wer Grundsicherungsgeld bezieht und den Lehrgang zum Alltagsbegleiter machen möchte, klärt den Bedarf zuerst mit der Vermittlungsfachkraft im Jobcenter. Den Bildungsgutschein stellt anschließend die Agentur für Arbeit aus, nicht das Jobcenter selbst.

  1. Beratungsgespräch im Jobcenter: Prüfung, ob der Lehrgang für die Eingliederung notwendig ist
  2. Verbindliche Beratung bei der Agentur für Arbeit vor Beginn der Maßnahme (§ 81 Abs. 1 SGB III)
  3. Bildungsgutschein für einen nach AZAV zugelassenen Bildungsträger
  4. Das Grundsicherungsgeld läuft während des Lehrgangs weiter, solange Hilfebedürftigkeit besteht

Wichtig: Weil Alltagsbegleiter/in kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist, entfällt die Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III, die an einen Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Dauer gebunden ist. Das Jobcenter zahlt den Lehrgang nicht selbst und stellt auch keinen Bildungsgutschein aus, das übernimmt ausschließlich die Agentur für Arbeit.

Gehalt und Aussichten als Alltagsbegleiter

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für die Berufsgattung 83141 auf Helferniveau einen Medianverdienst von 3.203 Euro brutto im Monat in Vollzeit aus (Stichtag 31.12.2025); viele Stellen als zusätzliche Betreuungskraft sind allerdings Teilzeit, sodass der tatsächliche Verdienst häufig niedriger liegt. Weil die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt, gelten die Jobaussichten in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten als gut. Wer sich weiterbilden möchte, findet mit einer Ausbildung in der Pflege einen Weg zu höherer Verantwortung und besserem Verdienst. Auch innerhalb der Betreuungstätigkeit lassen sich Zusatzqualifikationen erwerben, etwa zu interkultureller Kommunikation oder zur Begleitung von Menschen mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen, was die Einsatzmöglichkeiten erweitert.

Alternativen zum Alltagsbegleiter

Wer sich für dieselbe Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung interessiert, findet unter der dort gebräuchlicheren Bezeichnung Umschulung zur Betreuungskraft denselben Lehrgang nach § 53b SGB XI mit gleicher Dauer und gleichem Zertifikat, nur unter anderem Namen. Wer bereits als Betreuungskraft oder Alltagsbegleiter/in arbeitet und sich weiterbilden möchte, wird auf der Seite Weiterbildung Betreuungskraft fündig. Wer lieber direkt in die Pflege mit mehr fachlicher Verantwortung und staatlich anerkanntem Abschluss einsteigen möchte, ist mit der Umschulung zum Pflegehelfer gut beraten. Alle drei Wege lassen sich über den Bildungsgutschein fördern, aber nur die Umschulung zum Pflegehelfer unterscheidet sich deutlich in Dauer und Anerkennung von den beiden gleichwertigen Lehrgängen zur zusätzlichen Betreuungskraft.

Häufige Fragen

Ist Alltagsbegleiter eine Ausbildung?

Nein, rechtlich ist es ein Lehrgang nach der Betreuungskräfte-Richtlinie (§ 53b SGB XI), kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Der Abschluss ist ein Zertifikat des Bildungsträgers.

Wie wird man Alltagsbegleiter?

Über einen Lehrgang mit 40 Stunden Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Betreuungspraktikum bei einem zugelassenen Bildungsträger.

Welche Voraussetzungen braucht man als Alltagsbegleiter?

Gesetzlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Bildungsträger verlangen aber häufig ein ärztliches Attest, einen Erste-Hilfe-Kurs und ein Führungszeugnis.

Wie viel verdient man als Alltagsbegleiter?

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Median bei 3.203 Euro brutto im Monat in Vollzeit, Stichtag 31.12.2025. Viele Stellen sind Teilzeit, der tatsächliche Verdienst liegt dann niedriger.

Gibt es eine kostenlose Ausbildung zum Alltagsbegleiter?

Kostenlos ist der Lehrgang nur mit Förderung, etwa über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Ohne Förderung berechnen Bildungsträger eine Lehrgangsgebühr.

Kann man als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI ohne Ausbildung arbeiten?

Nein, der Lehrgang mit Praktikum und mindestens 160 Unterrichtsstunden ist Voraussetzung für die Tätigkeit als anerkannte zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen.

Gibt es die Ausbildung zum Alltagsbegleiter auch online?

Der theoretische Teil lässt sich bei manchen Anbietern online absolvieren, das vorgeschriebene Orientierungs- und Betreuungspraktikum muss aber in Präsenz vor Ort stattfinden.

Quellen: Betreuungskräfte-Richtlinie (GKV-Spitzenverband), BERUFENET, Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Stand: September 2026

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