Umschulung Betreuungskraft nach § 43b/53b SGB XI

Umschulung Betreuungskraft nach § 43b/53b SGB XI
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Eine Umschulung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI ist kein staatlicher Berufsabschluss, sondern ein Zertifikatslehrgang: 40 Stunden Orientierungspraktikum, danach mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Betreuungspraktikum. Eine bestimmte Vorbildung schreibt der Gesetzgeber nicht vor, das macht den Einstieg auch ohne Pflegeerfahrung möglich. Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) bezieht, kann die Kosten über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit decken lassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Dauer: 40 Stunden Orientierungspraktikum, danach mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Betreuungspraktikum; genaue Dauer hängt vom gewählten Bildungsträger ab
  • Voraussetzungen: keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben; Bildungsträger verlangen teils Berufserfahrung, ärztliches Attest, Erste-Hilfe-Kurs und Führungszeugnis
  • Abschluss: Zertifikat des Bildungsträgers nach der Betreuungskräfte-Richtlinie (§ 53b SGB XI), kein staatlicher Berufsabschluss; danach jährlich mindestens 16 Stunden Fortbildung
  • Förderung: als Weiterbildung mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, wenn Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sind; erster Schritt ist das Gespräch im Jobcenter
  • Verdienst: Median 3.203 Euro brutto im Monat in Vollzeit (Entgeltatlas der BA, Stichtag 31.12.2025); viele Stellen sind Teilzeit

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Was macht eine Betreuungskraft nach § 43b/53b SGB XI?

Betreuungskräfte übernehmen in stationären Pflegeeinrichtungen die zusätzliche Betreuung und Aktivierung, auf die Pflegebedürftige nach § 43b SGB XI Anspruch haben, über die medizinisch-pflegerische Grundversorgung hinaus. Sie dürfen keine medizinischen oder grundpflegerischen Tätigkeiten übernehmen, das bleibt Aufgabe der Pflegefachkräfte. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

Rechtsgrundlage sind zwei zusammengehörige Paragrafen: § 43b SGB XI begründet den Anspruch der Pflegebedürftigen auf diese zusätzliche Betreuung, § 53b SGB XI verpflichtet den Spitzenverband der Pflegekassen, die Qualifikationsanforderungen an die Betreuungskräfte in einer Richtlinie festzulegen. Beide gelten nur für stationäre Pflegeeinrichtungen, nicht für die ambulante Pflege. Eingesetzt werden Betreuungskräfte vor allem in Pflegeheimen und Seniorenzentren, seltener in beschützenden Wohngruppen mit angegliederter stationärer Pflege.

Betreuungskraft als Quereinsteiger: Voraussetzungen

Eine bestimmte Vorbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, der Zugang steht also auch ungelernten Quereinsteigern offen. In der Praxis verlangen Bildungsträger häufig ein aktuelles Führungszeugnis, ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung und einen Erste-Hilfe-Kurs; manche setzen zusätzlich Berufs- oder Lebenserfahrung voraus. Persönlich braucht der Beruf vor allem Einfühlungsvermögen, Geduld und die Bereitschaft, sich auf Menschen mit Demenz oder anderen Einschränkungen einzulassen. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für Dokumentation und Austausch mit dem Team wichtig, üblich ist mindestens das Sprachniveau B1. Grundlegende PC-Kenntnisse helfen bei der Dokumentation der Betreuung, werden aber meist erst im Kurs vermittelt.

Wie lange dauert die Umschulung zur Betreuungskraft?

Die Betreuungskräfte-Richtlinie schreibt ein 40-stündiges Orientierungspraktikum vor sowie danach mindestens 160 Unterrichtsstunden Theorie und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Viele Bildungsträger legen den Kurs umfangreicher an, mit zusätzlichen Modulen etwa zu Demenz, Kommunikation oder Hygiene. Nach dem erfolgreichen Abschluss verlangt die Richtlinie jährlich mindestens 16 Stunden Fortbildung, damit die Anerkennung als Betreuungskraft erhalten bleibt. Der Kurs lässt sich in Vollzeit oder berufsbegleitend absolvieren, manche Träger bieten auch Fernlehrgänge mit Präsenzphasen für das Praktikum an.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung mit bundeseinheitlicher Prüfungsordnung gibt es nicht: Am Ende steht eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat des jeweiligen Bildungsträgers, das die Anforderungen der Betreuungskräfte-Richtlinie erfüllt. Prüfen Sie vor der Anmeldung, ob der Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist, sonst ist keine Förderung mit Bildungsgutschein möglich.

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Förderung mit Grundsicherungsgeld: Bildungsgutschein für die Betreuungskraft-Weiterbildung

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bespricht den Wunsch zunächst mit der Vermittlungsfachkraft im Jobcenter. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung und stellt bei Bewilligung den Bildungsgutschein aus. So gehen Sie vor:

  1. Gespräch im Jobcenter: Eignung und Notwendigkeit der Weiterbildung klären
  2. Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vor Kursbeginn
  3. Bildungsgutschein beantragen, gültig höchstens drei Monate, und vor Kursbeginn beim AZAV-zugelassenen Träger einreichen
  4. Nach Bewilligung läuft das Grundsicherungsgeld während des Kurses weiter, solange Hilfebedürftigkeit besteht

Da es sich nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, sind Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III hier ausgeschlossen. Weil der Kurs in der Regel deutlich weniger als 400 Stunden umfasst, kommt auch das Aufstiegs-BAföG regelmäßig nicht infrage; es setzt einen größeren Fortbildungsumfang voraus.

Gehalt und Aussichten als Betreuungskraft

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt das Verdienst auf Helferniveau im Median bei 3.203 Euro brutto im Monat in Vollzeit (Stichtag 31.12.2025), viele Stellen sind allerdings Teilzeit. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, das entspricht rechnerisch rund 2.343 Euro brutto im Monat in Vollzeit; einfache Betreuungskraft-Stellen liegen oft in dieser Größenordnung, mit Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen ist mehr möglich. Der Bedarf an Betreuungskräften ist wegen des steigenden Anteils Pflegebedürftiger mit Demenz hoch, Aufstiegsmöglichkeiten führen meist über eine weitergehende Pflegeausbildung. Offene Stellen finden Sie unter anderem in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, oft unter Bezeichnungen wie Betreuungsassistenz, Alltagsbegleitung oder Präsenzkraft.

Alternativen zur Umschulung Betreuungskraft

Wer bereits als Betreuungskraft arbeitet und sich auf ein Thema wie Demenz spezialisieren oder die jährliche Pflichtfortbildung erledigen möchte, findet das passende Angebot in der Weiterbildung Betreuungskraft; die Umschulung hier richtet sich dagegen an den Einstieg ohne Vorkenntnisse. Wer im ambulanten Bereich Menschen im Alltag begleiten möchte, ist mit der Umschulung zum Alltagsbegleiter besser beraten, da § 43b/53b SGB XI nur für stationäre Einrichtungen gelten. Wer mehr Verantwortung in der Pflege übernehmen will, kann später eine Umschulung zum Pflegehelfer oder die volle Umschulung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau anschließen.

Häufige Fragen

Betreuungskraft nach § 43b Ausbildung beim Arbeitsamt: Wie läuft das?

Das Jobcenter berät und stellt den Bedarf fest, die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit und stellt bei Bewilligung den Bildungsgutschein aus. Der Kurs selbst umfasst ein Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum bei einem AZAV-zugelassenen Träger.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungskraft nach § 53b und § 53c SGB XI?

Es gibt keinen: § 53c SGB XI regelt die Organisation der Medizinischen Dienste und hat mit Betreuungskräften nichts zu tun. Maßgeblich für die Qualifikation der Betreuungskraft ist allein § 53b SGB XI in Verbindung mit § 43b SGB XI.

Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft nach § 53b?

Gesellschaft leisten, Beschäftigung und Aktivierung anbieten, bei Mahlzeiten unterstützen und zu Terminen begleiten. Medizinische oder grundpflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu, das bleibt Aufgabe der Pflegefachkräfte.

Wie viel verdient eine Betreuungskraft?

Der Median liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 3.203 Euro brutto im Monat in Vollzeit (Stichtag 31.12.2025), viele Stellen sind aber Teilzeit. Seit 2026 gilt zudem der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde als Untergrenze.

Braucht man eine Ausbildung, um Betreuungskraft zu werden?

Nein, eine bestimmte Vorbildung schreibt die Betreuungskräfte-Richtlinie nicht vor. Nötig ist der Zertifikatslehrgang mit Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und Betreuungspraktikum, oft ergänzt um Führungszeugnis und ärztliches Attest.

Zahlt das Jobcenter die Umschulung zur Betreuungskraft?

Nein. Das Jobcenter berät und stellt den Bedarf fest, die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit, die auch den Bildungsgutschein ausstellt. Das Grundsicherungsgeld läuft während des Kurses weiter, solange Hilfebedürftigkeit besteht.

Quellen: Betreuungskräfte-Richtlinie (GKV-Spitzenverband), § 43b SGB XI, § 53b SGB XI, § 53c SGB XI, BERUFENET, Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Bundesregierung: Mindestlohn 2026. Stand: September 2026

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