Stellenangebote in Stockstadt am Main: aktuelle Jobs und Hilfe vom Jobcenter
In Stockstadt am Main und im Umkreis von 25 Kilometern sind aktuell 9.459 offene Stellen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Unten finden Sie eine aktuelle Auswahl mit Link zur offiziellen Anzeige. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) beziehen, lesen Sie auch, was bei einer neuen Arbeit mit Ihrer Leistung passiert und welche Hilfen das Jobcenter anbietet.
Aktuelle Stellenangebote in Stockstadt am Main und Umkreis
Besonders oft gesucht werden rund um Stockstadt am Main derzeit: Maschinen- und Anlagenführer/in, Kaufmann/-frau - Einzelhandel, Industriekaufmann/-frau.
- KFZ-Nutzfahrzeuge Mechatroniker LKW/Omnibus (m/w/d) PK 2611 ↗
- Ausbildung 2027 Fachlagerist (m/w/d) ↗
- Ausbildung 2027 Industriekaufleute (m/w/d) ↗
- Ausbildung 2027 Kaufleute für Büromanagement (m/w/d) ↗
- Ausbildung 2027 Werkzeugmechaniker (m/w/d) ↗
- Ausbildung 2027 Industriemechaniker (m/w/d) ↗
- Ausbildung 2027 zur Fachkraft Lagerlogistik (m/w/d) ↗
- Ausbildung 2027 Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) ↗
- Ausbildung 2027 - Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) ↗
- Berufskraftfahrer (m/w/d) mit FS Klasse C/CE ↗
Auswahl aus aktuell 9.459 Angeboten. Die vollständige Anzeige mit Bewerbungsweg öffnet sich auf arbeitsagentur.de.
Alle Stellen rund um Stockstadt am Main in der Jobbörse ↗
Neue Arbeit mit Grundsicherungsgeld: Was bleibt übrig?
Wer eine Arbeit aufnimmt, während er Grundsicherungsgeld bezieht, behält einen Teil des Lohns. Vom Erwerbseinkommen bleiben 100 Euro frei, vom Teil zwischen 100 und 520 Euro 20 Prozent, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und bis 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro) 10 Prozent (§ 11b SGB II). Der Rest wird auf die Leistung angerechnet. Reicht der Lohn nicht für den ganzen Bedarf, zahlt das Jobcenter ergänzend weiter. Melden Sie eine neue Arbeit sofort dem Jobcenter. Was das Jobcenter insgesamt zahlt, steht unter Was zahlt das Jobcenter?
Einstiegsgeld und Zuschuss für den Arbeitgeber
Nehmen Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf, kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen, bis zu 24 Monate lang (§ 16b SGB II). Der Grundbetrag liegt bei höchstens 50 Prozent des Regelbedarfs, dazu kommen Zuschläge bei langer Arbeitslosigkeit und für weitere Personen im Haushalt. Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent des Lohns für bis zu zwölf Monate erhalten, wenn Ihre Vermittlung aus persönlichen Gründen schwierig ist (§§ 88, 89 SGB III). Beides sind Ermessensleistungen und müssen vor Arbeitsbeginn beantragt werden. Einzelheiten finden Sie unter Arbeitsvermittlung im Jobcenter.
Hilfe bei der Jobsuche durch das Jobcenter
Für Menschen im Grundsicherungsgeld aus Stockstadt am Main ist der Standort Jobcenter Landkreis Aschaffenburg Ansprechpartner. Die Vermittlungsfachkraft schickt passende Vermittlungsvorschläge, hilft bei Bewerbungsunterlagen und kann Coachings über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fördern. Weiterbildung und Umschulung bewilligt seit 2025 die Agentur für Arbeit. Adresse, Öffnungszeiten und Kontakt stehen auf der Seite Jobcenter Stockstadt am Main. Einen Beratungstermin können Sie online buchen, mehr dazu unter Termin und Beratung im Jobcenter.
Häufige Fragen zu Stellenangeboten in Stockstadt am Main
Wie viele offene Stellen gibt es in Stockstadt am Main?
Im Umkreis von 25 Kilometern um Stockstadt am Main sind aktuell rund 9.459 offene Stellen in der Jobbörse der Bundesagentur gemeldet, davon 167 direkt im Ort. Die Zahl ändert sich täglich.
Muss ich eine Stelle annehmen, die mir das Jobcenter vorschlägt?
Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar, auch wenn sie schlechter bezahlt ist oder nicht dem erlernten Beruf entspricht (§ 10 SGB II). Lehnen Sie eine zumutbare Stelle ohne wichtigen Grund ab, obwohl Sie über die Folgen belehrt wurden, mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate.
Darf ich neben dem Grundsicherungsgeld arbeiten?
Ja. Jede Arbeit ist erlaubt und erwünscht, sie muss nur dem Jobcenter gemeldet werden. Ein Teil des Lohns bleibt anrechnungsfrei, 100 Euro immer und darüber gestaffelt 20, 30 und 10 Prozent. Den Rest rechnet das Jobcenter auf die Leistung an.
Quellen: Stellenangebote aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (täglich aktualisiert); Arbeitslosenquote: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand September 2026); §§ 10, 11b, 16b SGB II, §§ 88, 89 SGB III. jobcenter.info ist ein unabhängiges Informationsportal und kein amtliches Angebot.