Grundsicherungsgeld beantragen: Antrag, Unterlagen und Fristen
Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter online, schriftlich, persönlich oder telefonisch. Der Antrag wirkt nur auf den Ersten des Monats zurück, in dem er eingeht, deshalb stellen Sie ihn am besten sofort, auch formlos, und reichen Nachweise nach.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wo: beim zuständigen Jobcenter, am einfachsten online
- Wie: online, schriftlich mit Formular, persönlich oder telefonisch
- Unterlagen: Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, ggf. Arbeitspapiere
- Rückwirkung: nur auf den Ersten des Monats der Antragstellung
- Folgeantrag: nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nötig, siehe Weiterbewilligungsantrag
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, SGB II.
Wie beantrage ich Grundsicherungsgeld? Die vier Wege
Der Antrag auf Grundsicherungsgeld ist grundsätzlich formfrei: Sie können ihn online, persönlich im Jobcenter, telefonisch oder schriftlich per Post stellen. Welches Jobcenter zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort und lässt sich über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit ermitteln. Wichtig ist nur, dass der Antrag möglichst früh beim Jobcenter eingeht, denn davon hängt ab, ab wann Sie Geld bekommen.
Grundsicherungsgeld online beantragen: So läuft es ab
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt den Online-Antrag über das Portal „Grundsicherungsgeld online beantragen" auf arbeitsagentur.de. Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, erhalten Hilfetexte und können Nachweise wie den Mietvertrag direkt hochladen. Nach dem Absenden bekommen Sie sofort eine Versandbestätigung. Vorteile gegenüber dem Papierantrag sind, dass nur die Fragen erscheinen, die zu Ihrer Situation passen, und dass Druck-, Porto- oder Fahrtkosten entfallen.
Antrag schriftlich stellen: Formular und Anlagen
Wer lieber auf Papier antragt oder keinen Internetzugang hat, bekommt den Hauptantrag und die passenden Anlagen im Jobcenter oder als PDF-Download der Bundesagentur für Arbeit. Je nach Lebenssituation kommen weitere Anlagen hinzu, etwa:
- Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung
- Anlage zur Selbstauskunft und Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft
- Anlagen für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft
Leben Sie mit anderen Personen zusammen, stellen Sie den Antrag für die ganze Bedarfsgemeinschaft und gelten als deren Vertretung. Das bedeutet, dass Sie auch für die Angaben der anderen Mitglieder verantwortlich sind. Haben Sie keinen Drucker, fragen Sie die Formulare direkt im Jobcenter nach oder lassen Sie sich die Unterlagen per Post zuschicken.
Welche Nachweise verlangt das Jobcenter?
Alle Angaben im Antrag müssen Sie durch Nachweise belegen, die genaue Liste hängt vom Einzelfall ab. Typisch sind:
| Bereich | Übliche Nachweise |
|---|---|
| Person | Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
| Einkommen und Vermögen | Kontoauszüge der letzten drei Monate, Verdienstabrechnungen |
| Wohnen und Heizung | Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostenabrechnung |
| Vorheriges Beschäftigungsverhältnis | Arbeitspapiere, Kündigungsschreiben |
| Vorherige Leistungen | Bewilligungsbescheid eines anderen Jobcenters oder der Agentur für Arbeit |
Reichen Sie niemals Originale ein, sondern nur Kopien: Im Jobcenter abgegebene Unterlagen werden digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet. Die Nachweise müssen nicht zwingend zusammen mit dem Antrag kommen, Sie können sie nachreichen, sollten das aber so früh wie möglich tun.
Wer kann Grundsicherungsgeld beantragen? Voraussetzungen und Sonderfälle
Die grundlegenden Voraussetzungen regelt § 7 SGB II: Antragsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Einige häufig gesuchte Fälle im Überblick: Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, beantragt keine Leistungen nach dem SGB II mehr, sondern gegebenenfalls Grundsicherung im Alter beim Sozialamt. Studierende sind nach § 7 Abs. 5 SGB II in der Regel ausgeschlossen, solange die Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG förderfähig ist, Ausnahmen gelten etwa bei bereits bewilligtem Zuschuss. Selbstständige können ergänzend Grundsicherungsgeld beantragen, wenn das Einkommen aus der Tätigkeit nicht zum Lebensunterhalt reicht; dafür füllen Sie zusätzlich die Anlage EKS zur Einkommensschätzung aus. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren gelten meist die Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes statt des SGB II, die genaue Zuständigkeit klärt im Zweifel das Jobcenter oder das Sozialamt vor Ort.
Ab wann wird gezahlt? Rückwirkung des Antrags
Der Antrag auf Grundsicherungsgeld wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er beim Jobcenter eingeht (§ 37 Abs. 2 SGB II). Stellen Sie den Antrag mitten im Monat, erhalten Sie bei Anspruch trotzdem Geld für den gesamten Monat, für frühere Monate aber nicht. Läuft zum Beispiel Ihr Arbeitslosengeld I aus, stellen Sie den Antrag spätestens in dem Monat, in dem die Zahlung endet, damit keine Lücke entsteht; zu früh stellen schadet wegen der Rückwirkungsregel nicht.
Der Bescheid: Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Auf Ihren Antrag folgt immer ein schriftlicher Bescheid, die Entscheidung des Jobcenters. Das kann ein Bewilligungsbescheid sein, eine Ablehnung, eine Teilbewilligung oder, wenn Sie zu Unrecht Leistungen erhalten haben, ein Erstattungsbescheid mit Rückzahlungsbetrag. Prüfen Sie den Bescheid auf korrekte Angaben und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihr Jobcenter. Über Ihr Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie die Online-Zustellung aktivieren und Bescheide dann direkt digital abrufen. Mit Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid können Sie laut Bundesagentur für Arbeit außerdem vergünstigt im Sozialkaufhaus oder bei der Tafel einkaufen sowie je nach Anbieter ermäßigte Angebote für Bus und Bahn, Museen oder kulturelle Veranstaltungen nutzen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums brauchen Sie einen neuen Antrag, dazu lesen Sie Weiterbewilligungsantrag: Formular, Frist und Unterlagen. Grundlegendes zu Höhe und Zusammensetzung der Leistung erklärt Was zahlt das Jobcenter?.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis der Antrag bewilligt wird?
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht, vollständige Unterlagen beschleunigen die Entscheidung spürbar. Zieht sich die Prüfung hin, obwohl der Anspruch dem Grunde nach feststeht, muss das Jobcenter auf Antrag spätestens nach einem Kalendermonat einen Vorschuss zahlen.
Kann ich Bürgergeld rückwirkend beantragen?
Nur eingeschränkt: Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er beim Jobcenter eingeht, nicht auf frühere Monate. Für vergangene Monate gibt es also kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, auch formlos, und reichen Sie Nachweise später nach.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Üblich sind Ausweis mit Meldebescheinigung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung und bei vorherigem Job die Arbeitspapiere. Welche Anlagen genau nötig sind, hängt von Ihrer Wohn- und Familiensituation ab und steht im Antragsvordruck.
Wo bekomme ich das Antragsformular als PDF?
Die Bundesagentur für Arbeit stellt den Hauptantrag und die passenden Anlagen zum Download auf arbeitsagentur.de bereit, alternativ erhalten Sie die Formulare direkt im Jobcenter. Welche Anlagen Sie konkret brauchen, zeigt der Antragsvordruck je nach Ihrer Wohn- und Familiensituation.
Wann sollte ich den Antrag stellen, wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft?
Spätestens in dem Monat, in dem die letzte Zahlung des Arbeitslosengeldes I kommt, damit keine Lücke entsteht. Weil der Antrag nur auf den Monatsersten der Antragstellung zurückwirkt, schadet ein etwas früherer Antrag nicht und sichert Ihnen den nahtlosen Übergang.
Wie oft muss ich Bürgergeld neu beantragen?
Nicht jeden Monat, sondern erst wenn Ihr Bewilligungszeitraum endet, meist nach zwölf Monaten. Dafür gibt es den kürzeren Weiterbewilligungsantrag. Details dazu, auch zu Formular und Fristen, finden Sie unter Weiterbewilligungsantrag: Formular, Frist und Unterlagen.
Was passiert, wenn mir Nachweise fehlen?
Fehlende Nachweise verzögern die Bearbeitung, führen aber nicht sofort zur Ablehnung. Das Jobcenter fordert fehlende Unterlagen schriftlich an und setzt eine Frist; erst wenn Sie darauf nicht reagieren, darf es die Leistung vorübergehend versagen.
Quellen: § 37 SGB II, § 42 SGB I, §§ 60, 66, 67 SGB I; Bundesagentur für Arbeit: Antrag und Bescheid. Stand: Oktober 2026.