Arbeitsvermittlung im Jobcenter: Vorschlag, AVGS, Einstiegsgeld

Die Arbeitsvermittlung ist die Kernaufgabe des Jobcenters. Seit dem 1. Juli 2026 prüft es wieder zuerst, ob Sie direkt eine Arbeit aufnehmen können, erst danach kommen Qualifizierungen. Dafür schickt es Vermittlungsvorschläge, kann Coachings über einen Gutschein bezahlen und fördert die Arbeitsaufnahme mit Geld, etwa mit Einstiegsgeld für Sie oder einem Zuschuss für den Arbeitgeber.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ablauf: Potenzialanalyse, Kooperationsplan, Vermittlungsvorschläge, Nachweis eigener Bewerbungen
- Vermittlungsvorschlag: bewerben und Rückmeldung geben; Ablehnung einer zumutbaren Stelle kann 30 Prozent Minderung auslösen
- AVGS: Gutschein für Coaching, Bewerbungstraining oder private Arbeitsvermittlung, im Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) nach Ermessen
- Einstiegsgeld: Zuschuss bis 24 Monate bei Aufnahme einer Arbeit oder Selbstständigkeit
- Eingliederungszuschuss: bis 50 Prozent des Lohns für den Arbeitgeber, meist bis 12 Monate
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So läuft die Arbeitsvermittlung im Jobcenter ab
- Potenzialanalyse: Ihre Vermittlungsfachkraft klärt mit Ihnen Berufserfahrung, Stärken und Hindernisse, etwa Kinderbetreuung oder Gesundheit (§ 15 SGB II).
- Kooperationsplan: Er legt fest, in welche Tätigkeiten Sie vermittelt werden sollen, wie viele Bewerbungen Sie nachweisen und welche Hilfen in Frage kommen.
- Vermittlung: Das Jobcenter schickt passende Stellen, unterstützt bei Bewerbungsunterlagen und nutzt Kontakte zu Arbeitgebern aus der Region.
- Förderung: Wo nötig, bezahlt es Coachings, Bewerbungskosten oder einen Zuschuss bei der Arbeitsaufnahme.
Parallel sollen Sie selbst suchen, etwa in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Mehr zum Beratungsgespräch und zu Terminen steht unter Termin und Beratung im Jobcenter.
Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter: Rückmeldung und Pflichten
Mit einem Vermittlungsvorschlag fordert Sie das Jobcenter auf, sich auf eine bestimmte Stelle zu bewerben. Bewerben Sie sich zügig und geben Sie die verlangte Rückmeldung, etwa auf dem beigefügten Formular oder über das Postfach: wann Sie sich beworben haben und wie der Arbeitgeber reagiert hat.
Zumutbar ist grundsätzlich jede Arbeit, auch wenn sie schlechter bezahlt ist als früher, nicht Ihrem erlernten Beruf entspricht oder weiter entfernt liegt (§ 10 SGB II). Nicht zumutbar ist sie zum Beispiel, wenn Sie körperlich oder seelisch dazu nicht in der Lage sind, die Erziehung eines Kindes gefährdet wäre oder die Pflege eines Angehörigen nicht anders sichergestellt ist. Lehnen Sie eine zumutbare Stelle ohne wichtigen Grund ab oder verhindern Sie die Einstellung, mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate. Das setzt voraus, dass Sie vorher schriftlich über die Rechtsfolgen belehrt wurden oder sie kannten (§ 31 SGB II). Steht im Vorschlag keine Rechtsfolgenbelehrung, ist eine Minderung deshalb in der Regel nicht möglich. Bei einer willentlichen Weigerung, eine sofort mögliche Arbeit aufzunehmen, kann der Regelbedarf für bis zu zwei Monate vollständig entfallen. Ablauf, Härtefälle und Widerspruch erklärt der Ratgeber Sanktionen beim Grundsicherungsgeld.
AVGS: Coaching und private Arbeitsvermittlung mit Gutschein
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bescheinigt die Arbeitsvermittlung, dass eine Maßnahme gefördert wird, und legt Ziel und Inhalt fest (§ 45 SGB III, im Grundsicherungsgeld über § 16 SGB II). Mit dem Gutschein wählen Sie selbst aus:
- einen Bildungsträger mit einer zugelassenen Maßnahme, etwa Bewerbungscoaching, Jobcoaching oder ein Gründungscoaching vor der Selbstständigkeit,
- eine private Arbeitsvermittlung, die nur bei Erfolg bezahlt wird,
- einen Arbeitgeber, bei dem Sie bis zu sechs Wochen in einer betrieblichen Maßnahme mitarbeiten.
Die private Arbeitsvermittlung erhält bei einer Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Stelle 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung bis zu 3.000 Euro. Das Geld zahlt die Agentur für Arbeit in zwei Raten, nach sechs Wochen und nach sechs Monaten Beschäftigung. Einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben nur Beziehende von Arbeitslosengeld unter bestimmten Bedingungen. Im Grundsicherungsgeld entscheidet das Jobcenter nach Eignung und persönlicher Lage. Fragen Sie gezielt danach, wenn Sie ein bestimmtes Coaching suchen.
Einstiegsgeld vom Jobcenter: Höhe und Antrag
Nehmen Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder eine Selbstständigkeit auf, kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen, wenn es für die Eingliederung erforderlich ist, höchstens 24 Monate lang (§ 16b SGB II). Es gibt das Einstiegsgeld auch, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die neue Arbeit endet. Die Höhe regelt die Einstiegsgeld-Verordnung:
- Grundbetrag bis zu 50 Prozent des Regelbedarfs,
- plus 20 Prozent des Regelbedarfs, wenn Sie zwei Jahre oder länger arbeitslos waren (bei erschwerter Vermittlung schon nach sechs Monaten),
- plus 10 Prozent für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft,
- zusammen höchstens so viel wie der Regelbedarf, 2026 also 563 Euro im Monat.
Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Sprechen Sie es möglichst vor Beginn der Arbeit oder Selbstständigkeit bei Ihrer Vermittlungsfachkraft an, denn für Zeiten vor dem Antrag gibt es keine Leistungen (§ 37 SGB II). Die Formulare dafür stellt Ihr Jobcenter bereit.
Eingliederungszuschuss: Förderung für den Arbeitgeber
Stellt ein Arbeitgeber Sie ein, obwohl Ihre Vermittlung aus persönlichen Gründen schwierig ist, etwa nach langer Arbeitslosigkeit, kann er einen Eingliederungszuschuss erhalten (§§ 88, 89 SGB III). Er beträgt bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monate, bei Beschäftigten ab 55 Jahren bis zu 36 Monate, wenn die Förderung bis Ende 2028 beginnt. Der Zuschuss muss vor der Einstellung beantragt werden.
Für Sie hat der Zuschuss keine Nachteile beim Lohn: Sie erhalten Ihr volles Gehalt, der Zuschuss geht an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss Sie nach dem Förderzeitraum so lange weiterbeschäftigen, wie gefördert wurde, höchstens zwölf Monate. Sonst muss er einen Teil zurückzahlen, außer etwa bei einer berechtigten Kündigung aus Gründen in Ihrer Person oder Ihrem Verhalten (§ 92 SGB III). Weisen Sie Arbeitgeber in der Bewerbung ruhig auf die Fördermöglichkeit hin.
Private Arbeitsvermittlung und eigene Stellensuche
Neben dem Jobcenter können Sie private Arbeitsvermittlungen, Zeitarbeitsfirmen und Jobportale wie unsere Jobbörse nutzen. Aktuelle Stellen in Ihrer Nähe zeigt jede Stadtseite unter „Stellenangebote“. Bei einer Vermittlung über den AVGS zahlt die Agentur für Arbeit die Vergütung. Bewerbungen aus eigener Initiative zählen für die Eigenbemühungen im Kooperationsplan, heben Sie deshalb Nachweise auf. Wer eine Weiterbildung für bessere Chancen braucht, findet Beispiele in unseren Ratgebern zur Umschulung und Weiterbildung. Diese bewilligt seit 2025 die Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Muss ich auf einen Vermittlungsvorschlag antworten?
Ja. Bewerben Sie sich auf die vorgeschlagene Stelle und geben Sie dem Jobcenter die verlangte Rückmeldung, meist mit dem beigefügten Formular. Enthält der Vorschlag eine Rechtsfolgenbelehrung, kann eine unbegründete Ablehnung oder Nichtbewerbung eine Minderung um 30 Prozent für drei Monate auslösen.
Was ist ein AVGS und wie bekomme ich ihn?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bezahlt ein Coaching, eine betriebliche Erprobung oder eine private Arbeitsvermittlung. Sie beantragen ihn bei Ihrer Vermittlungsfachkraft im Jobcenter. Im Grundsicherungsgeld gibt es keinen Rechtsanspruch, das Jobcenter entscheidet nach Eignung und persönlicher Lage.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld vom Jobcenter?
Der Grundbetrag liegt bei höchstens 50 Prozent des Regelbedarfs. Dazu kommen Zuschläge für lange Arbeitslosigkeit und für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Insgesamt sind höchstens 100 Prozent des Regelbedarfs möglich, 2026 also 563 Euro im Monat, für bis zu 24 Monate.
Hat der Eingliederungszuschuss Nachteile für Arbeitnehmer?
Nein, nicht beim Lohn: Sie erhalten das volle vereinbarte Gehalt, der Zuschuss geht an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zu einer Nachbeschäftigungszeit. Kündigt er in dieser Zeit ohne Grund in Ihrer Person, muss er einen Teil des Zuschusses zurückzahlen.
Darf das Jobcenter mich in jeden Job vermitteln?
Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar, auch unter Ihrer Qualifikation oder schlechter bezahlt. Ausnahmen gelten, wenn Sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind, die Erziehung eines Kindes gefährdet wäre oder Sie Angehörige pflegen. Ab dem 14. Lebensmonat gilt die Erziehung in der Regel nicht als gefährdet, wenn die Betreuung in Kita oder Tagespflege gesichert ist. Sprechen Sie solche Gründe früh an und belegen Sie sie.
Quellen: SGB II §§ 10, 15, 16, 16b, 31, 31a, 31b, SGB III §§ 45, 88, 89, 92, Einstiegsgeld-Verordnung §§ 1, 2; Bundesregierung: Neue Grundsicherung. Stand: September 2026.