Grundsicherungsgeld Auszahlung 2026: Termine und Dauer
Das Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) kommt in der Regel einen Kalendertag vor dem Monat, für den es bestimmt ist, auf dem Konto an. Für Februar 2026 heißt das: Ende Januar. Das Jobcenter zahlt monatlich im Voraus, nicht nachträglich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zahltermin: ein Kalendertag vor dem Monat, für den gezahlt wird
- Zahlweise: monatlich im Voraus, per Überweisung aufs Konto
- Bewilligungszeitraum: in der Regel zwölf Monate, in Ausnahmefällen sechs
- Notlage: bis zu 100 Euro vorzeitig möglich, höchstens einmal in drei Monaten
- Kein eigenes Konto: jede Bank muss ein Basiskonto anbieten
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, SGB II.
Wann wird das Grundsicherungsgeld ausgezahlt?
Das Jobcenter zahlt das Grundsicherungsgeld monatlich im Voraus (§ 42 Abs. 1 SGB II). Laut Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen das überwiesene Geld in der Regel einen Kalendertag vor dem Monat zur Verfügung, für den es gezahlt wird. Für den Monat Juli liegt das Geld also meist schon am 30. Juni auf dem Konto. Auf Verzögerungen bei der eigenen Bank hat das Jobcenter keinen Einfluss. Ob das Geld heute schon angekommen ist, sehen Sie am schnellsten in Ihrer Banking-App oder im Online-Postfach Ihres Benutzerkontos. Bei einem Erstantrag gilt diese Regel erst, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt; bis dahin gibt es noch keinen festen Zahltermin, weshalb gerade zu Beginn ein Vorschuss wichtig sein kann.
Auszahlungstermine 2026: Tabelle nach Monat
Die folgenden Termine gelten nach der Regel „ein Kalendertag vorher". Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann die Gutschrift je nach Bank etwas früher oder erst am nächsten Werktag sichtbar werden.
| Auszahlungsmonat | Geld in der Regel ab |
|---|---|
| Januar 2026 | 31.12.2025 |
| Februar 2026 | 31.01.2026 |
| März 2026 | 28.02.2026 |
| April 2026 | 31.03.2026 |
| Mai 2026 | 30.04.2026 |
| Juni 2026 | 31.05.2026 |
| Juli 2026 | 30.06.2026 |
| August 2026 | 31.07.2026 |
| September 2026 | 31.08.2026 |
| Oktober 2026 | 30.09.2026 |
| November 2026 | 31.10.2026 |
| Dezember 2026 | 30.11.2026 |
Den verbindlichen Termin für Ihren Fall nennt Ihnen Ihr Jobcenter, meist im Bewilligungsbescheid oder im Online-Postfach Ihres Benutzerkontos. Bei der Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 ändert sich am Zahlrhythmus nichts: bestehende Bescheide gelten weiter, die Überweisung läuft automatisch im gewohnten Takt weiter.
Wie lange läuft die Auszahlung? Der Bewilligungszeitraum
Über den Anspruch entscheidet das Jobcenter für einen Bewilligungszeitraum, in der Regel für ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Auf sechs Monate verkürzt wird er vor allem, wenn vorläufig entschieden wird, etwa bei schwankendem Einkommen oder Selbstständigkeit, oder wenn die Kosten der Unterkunft und Heizung unangemessen hoch sind. Wie lange Ihr Bewilligungszeitraum läuft, steht im Bewilligungsbescheid. Danach zahlt das Jobcenter nur weiter, wenn Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Eine vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II trifft das Jobcenter, wenn die Prüfung der Voraussetzungen oder der genauen Höhe voraussichtlich länger dauert, etwa weil Einkommen aus Selbstständigkeit oder einem schwankenden Minijob erst am Jahresende feststeht. Die zunächst gezahlte Leistung wird dann später mit der endgültigen Berechnung verrechnet; haben Sie zu wenig bekommen, wird nachgezahlt, haben Sie zu viel bekommen, rechnet das Jobcenter die Überzahlung zunächst mit Nachzahlungen für andere Monate desselben Bewilligungszeitraums auf; was danach übrig bleibt, müssen Sie ab 50 Euro als Erstattung zurückzahlen. Trifft das Jobcenter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine endgültige Entscheidung, gilt die vorläufige Zahlung automatisch als abschließend festgesetzt.
Teilmonat bei Antragstellung: Wie wird die erste Zahlung berechnet?
Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht für jeden einzelnen Kalendertag, nicht erst ab dem Monatsersten. Steht die Leistung nicht für einen vollen Monat zu, etwa weil der Antrag mitten im Monat eingeht oder weil Sie im Laufe des Monats ausziehen, wird sie anteilig erbracht. Dabei rechnet das Gesetz jeden Monat einheitlich mit 30 Tagen, unabhängig davon, ob er tatsächlich 28, 30 oder 31 Tage hat (§ 41 Abs. 1 SGB II). Die erste Zahlung nach einem Antrag mitten im Monat fällt deshalb oft niedriger aus als die folgenden vollen Monatszahlungen.
Vorschuss und vorzeitige Auszahlung bei Geldnot
Zwei Wege helfen, wenn das Geld vor dem nächsten Zahltermin knapp wird. Das Jobcenter kann auf Antrag bis zu 100 Euro der für den Folgemonat bewilligten Leistung vorzeitig auszahlen (§ 42 Abs. 2 SGB II). Der Betrag wird im nächsten Monat mit der regulären Zahlung verrechnet und ist höchstens einmal in drei Monaten möglich; bei einer laufenden Aufrechnung oder Leistungsminderung ist er ausgeschlossen.
Steht der Anspruch dem Grunde nach fest, dauert die endgültige Berechnung aber noch, muss das Jobcenter auf Antrag einen Vorschuss zahlen, spätestens einen Kalendermonat nach Antragseingang (§ 42 SGB I). Beide Leistungen müssen Sie ausdrücklich beantragen, sie kommen nicht automatisch.
Kein eigenes Konto: Wie wird trotzdem ausgezahlt?
Die Überweisung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto, Sie müssen nicht selbst Kontoinhaberin oder Kontoinhaber sein. Geldinstitute in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, jedem Verbraucher ein Basiskonto (Jedermann-Konto) einzurichten, eine Verweigerung ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Ohne jedes Konto ist eine Auszahlung in bar oder per Scheck in der Praxis nicht mehr vorgesehen, sprechen Sie Ihr Jobcenter in diesem Fall direkt an.
Nullrunde 2026: Ändert sich die Höhe der Auszahlung?
An den ausgezahlten Beträgen selbst ändert die Reform zum 1. Juli 2026 zunächst nichts. Der Regelbedarf bleibt mit 563 Euro für Alleinstehende auf dem Stand von 2025, eine sogenannte Nullrunde. Betroffen sind davon alle Regelbedarfsstufen gleichermaßen, am Rhythmus und Weg der Auszahlung selbst ändert sich dadurch nichts. Details zur Berechnung und zu den Beträgen nach Alter finden Sie unter Regelsatz 2026. Wird während des Bezugs eine Pflicht verletzt, kann sich die Auszahlung mindern, siehe Sanktionen und Leistungsminderung. Einen Gesamtüberblick über alle Geldleistungen gibt die Seite Was zahlt das Jobcenter?.
Häufige Fragen
Wann genau kommt das Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld?
In der Regel einen Kalendertag vor dem Monat, für den gezahlt wird, zum Beispiel Ende Juni für Juli. Der genaue Tag kann je nach Bank und Wochentag leicht abweichen. Den für Sie geltenden Termin nennt Ihr Jobcenter im Bewilligungsbescheid.
Reichen 563 Euro zum Leben?
Der Regelsatz von 563 Euro ist eine politisch festgelegte Pauschale für Ernährung, Kleidung und persönliche Bedürfnisse, Miete und Heizung kommen separat dazu. Ob das reicht, hängt stark von den individuellen Lebenshaltungskosten vor Ort ab und ist umstritten.
Kann sich die Auszahlung verzögern?
Ja, wenn Unterlagen fehlen oder die Berechnung noch läuft. Steht der Anspruch dem Grunde nach fest, muss das Jobcenter dann auf Antrag spätestens nach einem Kalendermonat einen Vorschuss zahlen. Fragen Sie bei Verzögerungen aktiv nach dem Bearbeitungsstand.
Wird 2026 wegen der neuen Grundsicherung erneut überwiesen oder muss ich etwas ändern?
Nein. Bestehende Bürgergeld-Bescheide gelten über den 1. Juli 2026 hinaus, die Zahlung läuft automatisch im bisherigen Rhythmus weiter. Einen neuen Antrag brauchen Sie dafür nicht, Kontoverbindung und Zahltermin bleiben unverändert.
Was passiert, wenn der Zahltag auf ein Wochenende fällt?
Die Buchung durch das Jobcenter erfolgt unabhängig vom Wochenende zum vorgesehenen Termin. Ob das Geld dann sofort sichtbar ist, hängt von der Verarbeitung bei Ihrer eigenen Bank ab; an Wochenenden und Feiertagen kann sich die Gutschrift um einen Werktag verschieben.
Zahlt das Jobcenter auch ohne eigenes Bankkonto aus?
Eine Auszahlung braucht ein Konto, das muss aber nicht Ihr eigenes sein. Jede Bank in Deutschland muss Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Basiskonto einrichten. Haben Sie Schwierigkeiten, ein Konto zu eröffnen, kann Ihnen Ihr Jobcenter weiterhelfen.
Quellen: § 41 SGB II, § 42 SGB II, § 42 SGB I; Bundesagentur für Arbeit: Auszahlung und Dauer. Stand: Oktober 2026.