Regelsatz 2026: So hoch ist das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
Der Regelsatz 2026 beträgt 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro je Partner in einer Paarbeziehung. Das ist der monatliche Regelbedarf innerhalb des Grundsicherungsgeldes (bis Juni 2026 Bürgergeld), den das Jobcenter ohne Einzelnachweis zahlt. Miete, Heizung und Mehrbedarfe kommen zusätzlich dazu. Wie viel Grundsicherungsgeld Sie insgesamt bekommen, zeigt zusammen mit den Wohnkosten die Übersicht unter Was zahlt das Jobcenter?.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Alleinstehende (RBS 1): 563 Euro im Monat
- Paare, je Partner (RBS 2): 506 Euro im Monat
- Kinder und Jugendliche: zwischen 357 Euro (0-5 Jahre) und 471 Euro (14-17 Jahre)
- Nullrunde 2026: Beträge wie 2025, Besitzschutz verhindert eine Absenkung
- Zusätzlich möglich: Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder Schwangere
Quellen: Bundesregierung, SGB II/XII.
Regelsatz 2026 nach Alter: Die Regelbedarfsstufen
Der Regelsatz richtet sich nach Alter und Haushaltssituation. Das Gesetz nennt ihn Regelbedarf und teilt ihn in sechs Regelbedarfsstufen ein (§ 20 SGB II in Verbindung mit § 28 SGB XII). Maßgeblich für Erwachsene ist, ob sie allein oder mit Partner einen eigenen Haushalt führen.
| Regelbedarfsstufe | Wer sie bekommt | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| RBS 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro |
| RBS 2 | Paare, je Partner | 506 Euro |
| RBS 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern, Volljährige in Einrichtungen | 451 Euro |
| RBS 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
| RBS 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
| RBS 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 Euro |
Wer mit 25 Jahren einen eigenen Haushalt gründet, rückt automatisch in die Regelbedarfsstufe 1 oder 2 auf. Vorher gilt die niedrigere Stufe 3, außer das Jobcenter hat den Auszug vorher zugesichert. Diese Altersgrenze gilt unabhängig davon, ob die Wohnung bereits früher bezogen wurde.
Was deckt der Regelsatz ab, was nicht?
Der Regelsatz ist eine Pauschale für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser sowie persönliche Bedürfnisse wie Telefon oder Freizeit (§ 20 Abs. 1 SGB II). Wie Sie das Geld innerhalb dieser Posten verteilen, entscheiden Sie selbst. Für größere Anschaffungen wie eine Waschmaschine müssen Sie monatlich etwas zurücklegen oder beim Jobcenter ein Darlehen beantragen.
Nicht enthalten sind die Kosten der Unterkunft und Heizung: Die zahlt das Jobcenter zusätzlich in angemessener Höhe. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt das Jobcenter gesondert. Strom für den normalen Haushaltsbedarf ist dagegen im Regelsatz enthalten, auch wenn die Stromrechnung höher ausfällt.
Mehrbedarf 2026: Wer bekommt mehr als den Regelsatz?
Für bestimmte Lebenslagen zahlt das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz einen Mehrbedarf (§ 21 SGB II). Die Zuschläge werden als Prozentsatz des jeweils maßgebenden Regelbedarfs berechnet.
| Lebenslage | Mehrbedarf |
|---|---|
| Schwangerschaft ab der 13. Woche | 17 Prozent |
| Alleinerziehend mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 | 36 Prozent |
| Alleinerziehend, sonst je Kind | 12 Prozent, höchstens 60 Prozent |
| Menschen mit Behinderung in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 35 Prozent |
| Dezentrale Warmwassererzeugung, Erwachsene | 2,3 Prozent |
Daneben gibt es einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen, in angemessener Höhe je nach Diagnose, sowie bei einem unabweisbaren besonderen Bedarf im Einzelfall einen weiteren Mehrbedarf. Eigene Aufwendungen für Schulbücher oder gleichgestellte Arbeitshefte erkennt das Jobcenter daneben als eigenen Mehrbedarf an, ohne dass dafür die strengere Einzelfall-Prüfung gilt. Mehrere Mehrbedarfe können Sie gleichzeitig erhalten, etwa als alleinerziehende schwangere Mutter.
Regelsatz für Kinder 2026: Beträge und Bildungspaket
Kinder und Jugendliche haben einen eigenen Regelsatz, gestaffelt nach Alter: 357 Euro bis 5 Jahre, 390 Euro von 6 bis 13 Jahren und 471 Euro von 14 bis 17 Jahren. Zusätzlich erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 einen monatlichen Sofortzuschlag von 25 Euro (§ 72 SGB II), unabhängig von den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Das Bildungspaket deckt Kosten, die der Regelsatz nicht abbildet: Schulausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita und 15 Euro im Monat für Sportverein, Musikunterricht oder Freizeiten (§ 28 SGB II). Für diese Leistungen ist meist die Stadt oder der Kreis zuständig, nicht das Jobcenter selbst.
Nullrunde 2026: Warum der Regelsatz nicht gesunken ist
Eigentlich hätte der Regelsatz für Alleinstehende 2026 rechnerisch auf 557 Euro sinken müssen, weil die Preise langsamer gestiegen sind als im Vorjahr. Eine Besitzschutzregelung verhindert das: Ein einmal erreichter Betrag darf in den Folgejahren nicht unterschritten werden (§ 28a Abs. 5 SGB XII). Deshalb bleibt es 2026 bei 563 Euro, identisch zu 2025 und 2024.
Berechnet wird der Regelsatz jährlich vom Statistischen Bundesamt über einen Mischindex aus 70 Prozent Preisentwicklung und 30 Prozent Nettolohnentwicklung. Die Datengrundlage selbst, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, wird nur alle fünf Jahre neu erhoben. Eine echte Erhöhung des Regelsatzes ist deshalb vor allem nach einer neuen Stichprobe oder bei wieder steigender Inflation zu erwarten.
Regelsatz, Miete und Vermögen: Was sonst noch zum Grundsicherungsgeld gehört
Der Regelsatz soll zusammen mit den Kosten der Unterkunft das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum sichern, deshalb darf er laut Besitzschutzregelung auch bei sinkenden Preisen nicht unterschritten werden. Eingeführt wurde die heutige Systematik mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023, das die frühere Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst hat; zum 1. Juli 2026 löst nun das Grundsicherungsgeld den Namen Bürgergeld wieder ab, der Regelsatz selbst bleibt dabei unverändert. Wohngeld ist davon zu unterscheiden: Es kommt für Menschen ohne Jobcenter-Bezug infrage und wird bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt beantragt, Grundsicherungsgeld und Wohngeld gibt es grundsätzlich nicht gleichzeitig. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, bekommt keinen Regelsatz nach dem SGB II mehr, sondern beantragt beim Sozialamt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, deren Beträge sich an denselben Regelbedarfsstufen orientieren.
Der Regelsatz ist nur ein Baustein des Grundsicherungsgeldes. Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, bei denen in den ersten zwölf Monaten eine Karenzzeit gilt. Details dazu und zu den örtlichen Mietobergrenzen lesen Sie unter Miete und Heizung beim Jobcenter. Ob Sie überhaupt Anspruch haben, hängt auch von Einkommen und Vermögen ab: Seit Juli 2026 gibt es keine Karenzzeit beim Vermögen mehr, die Freibeträge sind stattdessen nach Alter gestaffelt, siehe Schonvermögen und Vermögensfreibeträge. Wer mit mehreren Personen zusammenlebt, für den spielt oft die Bedarfsgemeinschaft eine Rolle, siehe Bedarfsgemeinschaft erklärt. Einen Überblick über alle Geldleistungen gibt die Seite Was zahlt das Jobcenter?.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Regelsatz 2026 für Alleinstehende?
563 Euro im Monat. Das ist der gleiche Betrag wie 2025 und 2024, weil eine Besitzschutzregelung eine rechnerisch niedrigere Anpassung verhindert hat. Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung sowie bei Bedarf Mehrbedarfe.
Wie hoch ist der Regelsatz für Alleinerziehende?
Alleinerziehende erhalten den Regelsatz von 563 Euro (RBS 1) plus einen Mehrbedarf: 36 Prozent bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16, sonst 12 Prozent je Kind, höchstens 60 Prozent. Dazu kommt der Regelsatz für jedes Kind.
Was gehört zum Regelsatz, was nicht?
Der Regelsatz deckt Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom und persönliche Bedürfnisse. Nicht enthalten sind Miete, Heizung, Warmwasser durch Boiler sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Kosten zahlt das Jobcenter zusätzlich und gesondert aus.
Was ist der Unterschied zwischen Regelsatz und Regelbedarf?
Beides meint dasselbe: Regelsatz ist der umgangssprachliche Begriff, Regelbedarf der gesetzliche aus § 20 SGB II. Beide bezeichnen die monatliche Pauschale für den Lebensunterhalt ohne Miete und Heizung. Die amtlichen Bescheide verwenden durchgehend Regelbedarf.
Warum steigt der Regelsatz 2026 nicht?
Weil die Preisentwicklung schwächer war als 2025 und sich rechnerisch nur 557 Euro ergeben hätten. Eine Besitzschutzregelung im Gesetz sorgt dafür, dass der einmal erreichte Betrag nicht sinken darf. Deshalb bleiben es weiterhin 563 Euro für Alleinstehende.
Welchen Regelsatz bekommen Kinder?
Kinder bis 5 Jahre erhalten 357 Euro, von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und von 14 bis 17 Jahren 471 Euro im Monat. Dazu kommen 25 Euro Sofortzuschlag sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Schulausflüge oder Mittagessen.
Was ist, wenn der Regelsatz nicht reicht?
Für einmalige, unabweisbare Bedarfe kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewähren, das in kleinen Raten vom laufenden Regelsatz zurückgezahlt wird. Dauerhafte Notlagen sprechen Sie am besten direkt beim Jobcenter oder bei einer unabhängigen Sozialberatung an.
Quellen: § 20 SGB II, § 21 SGB II, §§ 28, 72 SGB II, § 28a SGB XII; Bundesregierung: Regelbedarfe 2026. Stand: Oktober 2026.