Miete beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Was zahlt das Jobcenter?
Als Teil des monatlichen Grundsicherungsgeldes (bis Juni 2026 Bürgergeld) übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung (kurz KdU) in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II). Eine bundesweit gültige Mietobergrenze gibt es nicht: Jede Stadt und jeder Kreis legt eigene Richtwerte für die Bruttokaltmiete fest. Im ersten Jahr des Bezugs gilt zusätzlich eine Karenzzeit, in der die tatsächliche Miete fast immer in voller Höhe anerkannt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Angemessenheit: kommunal festgelegt, keine bundesweite Tabelle, aktuelle Werte nennt Ihr Jobcenter vor Ort
- Karenzzeit: im ersten Jahr wird die Miete tatsächlich bezahlt, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Grenze; für Heizkosten gilt sie nicht
- Mietbescheinigung: Formular des Vermieters mit Wohnfläche, Kalt- und Nebenkosten, Pflicht bei Antrag und Umzug
- Zu teure Wohnung: nach Ablauf der Karenzzeit Kostensenkungsaufforderung, in der Regel bis zu sechs Monate Übergangsfrist
- Direktzahlung: auf Antrag immer möglich, bei Mietrückständen auch ohne Antrag
Wie viel Miete zahlt das Jobcenter? Das Prinzip der Angemessenheit
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Was angemessen ist, bestimmt nicht das Gesetz mit einer festen Zahl, sondern jeder kommunale Träger für sein Gebiet selbst, meist anhand eines schlüssigen Konzepts aus Mietspiegel oder eigener Erhebung. Für eine Person in München gelten deshalb bei der Bruttokaltmiete andere Werte als für eine Person im ländlichen Brandenburg. Beim Bürgergeld galt dieses Prinzip genauso, die neue Grundsicherung übernimmt es unverändert. Egal ob Sie die KdU-Werte für Teltow-Fläming, Hofheim, Borken oder den Odenwald rund um Reichelsheim suchen: Eine bundesweite Liste mit Euro-Beträgen gibt es nicht, und wir nennen hier bewusst keine Werte einzelner Städte, weil sie sich laufend ändern und von Kommune zu Kommune stark abweichen. Wieviel Miete das Jobcenter für Ihre Wohnung übernimmt, erfahren Sie verbindlich nur direkt beim zuständigen Jobcenter vor Ort; viele Kommunen veröffentlichen ihre Richtwerte zusätzlich im Internet.
Karenzzeit: Im ersten Jahr zahlt das Jobcenter die volle Miete
Für die Anerkennung der Unterkunftskosten gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab dem Monat, für den Sie erstmals Leistungen beziehen (§ 22 Abs. 1 SGB II). Innerhalb dieser Zeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft, selbst wenn die Wohnung größer oder teurer ist als sonst angemessen, solange die Aufwendungen nicht mehr als das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze betragen. Wird der Leistungsbezug für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit entsprechend; eine neue Karenzzeit beginnt erst, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezogen wurden. Die Heizkosten sind von der Karenzzeit ausgenommen: Sie werden von Anfang an nur in angemessener Höhe übernommen.
Mietbescheinigung: Was ist das und wann brauchen Sie sie?
Die Mietbescheinigung ist ein Formular, das Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin ausfüllt und das die Höhe und Zusammensetzung der Miete bestätigt: Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Energieträger, Wohnfläche und Zahl der Zimmer. Das Jobcenter braucht dieses Formular, um die Bedarfe für Unterkunft und Heizung korrekt zu berechnen und mit der örtlichen Angemessenheitsgrenze abzugleichen. Sie reichen die Mietbescheinigung beim Erstantrag ein, bei jedem Umzug sowie, wenn das Jobcenter eine aktualisierte Bestätigung anfordert. Den Vordruck erhalten Sie beim Jobcenter oder über dessen Formularserver; füllen Sie ihn gemeinsam mit dem Vermieter aus, sobald ein Mietvertrag vorliegt oder ein Umzug ansteht, damit die Bearbeitung des Antrags nicht ins Stocken gerät. Ohne vollständige Mietbescheinigung kann das Jobcenter die Unterkunftskosten vorläufig nur anhand des Mietvertrags oder gar nicht anerkennen.
Miete zu hoch: Was passiert nach der Karenzzeit?
Übersteigen die tatsächlichen Kosten nach Ablauf der Karenzzeit die örtliche Angemessenheitsgrenze, teilt Ihnen der kommunale Träger das schriftlich mit und erläutert, wie lange und unter welchen Voraussetzungen die höheren Kosten noch anerkannt werden (§ 22 Abs. 1a SGB II). In der Regel werden die tatsächlichen Aufwendungen noch so lange übernommen, wie Ihnen ein Wohnungswechsel, eine Untervermietung oder eine andere Art der Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, längstens jedoch sechs Monate. Diese Kostensenkungsaufforderung müssen Sie nicht erst abwarten, um selbst aktiv zu werden: Prüfen Sie frühzeitig, ob eine günstigere Wohnung infrage kommt oder ob sich die Kosten anders senken lassen.
Umzug: Wann brauchen Sie eine Zusicherung des Jobcenters?
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags sollten Sie sich die Zusicherung des für die neue Wohnung zuständigen Jobcenters einholen, dass es die Kosten übernimmt (§ 22 Abs. 4 SGB II). Ziehen Sie in ein anderes Gebiet mit anderer Angemessenheitsgrenze, sichert der dortige Träger angemessene Kosten zu; höhere Kosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn sie vorab schriftlich zugesichert wurden. Wer unter 25 Jahre alt ist, braucht diese Zusicherung bereits vor dem Auszug aus der elterlichen Wohnung, außer es liegen schwerwiegende soziale Gründe, die Notwendigkeit für die Arbeitsmarktintegration oder ein vergleichbar wichtiger Grund vor (§ 22 Abs. 5 SGB II). Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und eine Mietkaution kann das Jobcenter bei vorheriger Zusicherung übernehmen; Kaution und Genossenschaftsanteile werden in der Regel als Darlehen gezahlt (§ 22 Abs. 6 SGB II).
Nebenkosten und Heizkosten: Was zahlt das Jobcenter?
Betriebskosten und Heizkosten gehören zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und werden zusammen mit der Kaltmiete übernommen, soweit sie angemessen sind. Reicht die vereinbarte Vorauszahlung nicht, gehört auch eine Nebenkostennachzahlung für Betriebs- und Heizkosten zu den anzuerkennenden Kosten; reichen Sie die Abrechnung sofort beim Jobcenter ein. Ein Guthaben aus der Abrechnung mindert dagegen die Leistung im Monat nach der Gutschrift, soweit es sich auf Unterkunft und Heizung bezieht. Rückzahlungen, die auf Haushaltsenergie wie Kochstrom entfallen, bleiben dabei außer Betracht, da Haushaltsstrom bereits im Regelbedarf enthalten ist.
Direktzahlung an den Vermieter und Mietschulden
Auf Ihren Antrag zahlt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter (§ 22 Abs. 7 SGB II). Von sich aus soll es das tun, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, etwa bei Mietrückständen, die zur fristlosen Kündigung berechtigen, bei Energiekostenrückständen oder bei konkreten Hinweisen auf eine Suchterkrankung. Droht der Verlust der Wohnung, kann das Jobcenter bestehende Mietschulden übernehmen, in der Regel als Darlehen (§ 22 Abs. 8 SGB II). Geht beim Gericht eine Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs ein, muss das Gericht das zuständige Jobcenter automatisch informieren, damit rechtzeitig geholfen werden kann (§ 22 Abs. 9 SGB II). Sprechen Sie das Jobcenter deshalb an, sobald Sie mit der Miete in Rückstand geraten, statt die Räumungsklage abzuwarten.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete sein, wenn man Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) bekommt?
Das hängt vom Wohnort ab. Jede Kommune legt eigene Obergrenzen für Kaltmiete und oft für die Wohnungsgröße fest, eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Im ersten Bezugsjahr zahlt das Jobcenter die tatsächliche Miete bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Grenze, danach gilt die reguläre Angemessenheitsgrenze.
Was ist eine Mietbescheinigung und wer füllt sie aus?
Die Mietbescheinigung bestätigt dem Jobcenter Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten und Wohnfläche. Sie wird vom Vermieter ausgefüllt und beim Erstantrag sowie bei jedem Umzug eingereicht. Den Vordruck gibt es beim Jobcenter oder über dessen Formularserver.
Wird die Miete direkt an den Vermieter gezahlt?
Auf Antrag ja. Ohne Antrag zahlt das Jobcenter direkt, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, etwa bei Mietrückständen, die zur fristlosen Kündigung berechtigen, oder bei drohender Sperrung der Energieversorgung.
Werden Nebenkosten und Heizkosten vom Jobcenter übernommen?
Ja, soweit sie angemessen sind. Nachzahlungen aus der Betriebs- oder Heizkostenabrechnung zählen zu den Unterkunftskosten und werden im Fälligkeitsmonat übernommen, ein Guthaben mindert dagegen die Leistung im Monat nach der Gutschrift. Rückzahlungen für Haushaltsstrom wie Kochstrom bleiben davon ausgenommen, weil dieser bereits über den monatlichen Regelbedarf abgedeckt ist.
Zahlt das Jobcenter die Mietkaution?
Ja, wenn der Umzug notwendig ist und das Jobcenter am neuen Wohnort die Übernahme vorher zugesichert hat. Die Kaution wird in der Regel als Darlehen gezahlt und später in Raten aus dem Regelbedarf zurückgezahlt.
Was passiert, wenn die Miete nach der Karenzzeit zu hoch ist?
Das Jobcenter fordert Sie schriftlich auf, die Kosten zu senken, etwa durch Umzug oder Untervermietung. Bis das möglich oder zumutbar ist, übernimmt es die tatsächlichen Kosten in der Regel noch bis zu sechs Monate weiter.
Quellen: § 22 SGB II, § 12 SGB II; Bundesagentur für Arbeit: Wohnen und Miete. Mehr zu den Geldleistungen im Überblick unter Geldleistungen, zur Erstausstattung nach einem Umzug unter Erstausstattung. Stand: Oktober 2026.