Ausbildung Floristin: Dauer, Voraussetzungen und Gehalt

Die Ausbildung zur Floristin oder zum Floristen dauert regulär 3 Jahre dual im Betrieb und an der Berufsschule und endet mit der Kammerprüfung vor der IHK. Wer bereits eine Berufsausbildung hat und als Erwachsener den Beruf wechseln möchte, findet den passenden Weg nicht hier, sondern bei der Umschulung zur Floristin - dort verkürzt sich die Zeit meist auf 2 Jahre und lässt sich über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit fördern. Nach der Ausbildung liegt der Medianverdienst laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 2.424 Euro brutto im Monat in Vollzeit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Dauer: Regulär 3 Jahre dual im Ausbildungsbetrieb und an der Berufsschule; als Umschulung meist auf 2 Jahre verkürzt (§ 180 Abs. 4 SGB III)
- Voraussetzungen: Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; Betriebe erwarten in der Praxis häufig einen Hauptschul- oder Realschulabschluss
- Abschluss: Kammerprüfung vor der IHK zum Floristen bzw. zur Floristin; bei Erfolg Anspruch auf Weiterbildungsprämie von 1.000 und 1.500 Euro (§ 87a SGB III)
- Förderung: Als Umschulung mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, wenn der Bildungsträger nach AZAV zugelassen ist oder ein ausbildungsberechtigter Betrieb umschult; erster Schritt ist das Gespräch im Jobcenter
- Verdienst: Median 2.424 Euro brutto im Monat in Vollzeit (Entgeltatlas der BA, Fachkraftniveau, Stichtag 31.12.2025)
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Was macht ein Florist oder eine Floristin?
Floristinnen und Floristen gestalten Sträuße, Gestecke und Dekorationen aus Blumen und Pflanzen, beraten Kundschaft und pflegen Frischware im Verkaufsraum. Zu den typischen Aufgaben zählen:
- Blumensträuße, Trauer- und Hochzeitsfloristik sowie Gestecke anlass- und stilgerecht binden
- Kundschaft zu Blumen, Pflanzen und Anlässen beraten
- Waren einkaufen, Frischware kontrollieren und fachgerecht lagern
- Schaufenster und Verkaufsraum dekorieren
- Rechnungen schreiben und Kasse führen
Gearbeitet wird überwiegend im Blumengeschäft, teils auch bei Veranstaltungen, Messen und in Gärtnereien. Der Beruf verlangt Stehvermögen, weil viele Arbeiten im Stehen und mit Wasser verrichtet werden, und ein gutes Gefühl für Farben und Formen. Arbeitszeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten des Blumenfachgeschäfts, häufig auch samstags und an Feiertagen wie Muttertag oder Allerheiligen, wenn die Nachfrage nach Sträußen und Gestecken besonders hoch ist.
Voraussetzungen für die Ausbildung zur Floristin
Rechtlich schreibt die Ausbildungsverordnung keinen bestimmten Schulabschluss vor. In der Praxis erwarten Ausbildungsbetriebe aber meist einen Hauptschul- oder Realschulabschluss. Persönlich wichtig sind kreatives Gestalten, ein Gespür für Farben und Formen, Umgang mit Kundschaft sowie körperliche Belastbarkeit, weil viel im Stehen gearbeitet wird. Wer bereits in einem verwandten Beruf wie Gärtnerin oder Verkäuferin gearbeitet hat, bringt für den Quereinstieg oft gute Grundlagen mit. Auch handwerkliches Geschick und Freude am Umgang mit Naturmaterial helfen, weil ein Teil der Ausbildung aus feinmotorischer Arbeit mit empfindlicher Frischware besteht.
Ablauf und Dauer der Ausbildung zur Floristin
Die reguläre duale Ausbildung dauert 3 Jahre und findet im Wechsel zwischen Blumenfachgeschäft und Berufsschule statt:
| Ausbildungsform | Dauer |
|---|---|
| Reguläre duale Ausbildung | 3 Jahre |
| Umschulung für Erwachsene (verkürzt) | meist 2 Jahre |
Vermittelt werden unter anderem Warenkunde zu Schnittblumen und Pflanzen, Grundtechniken des Bindens und Steckens, Trauer- und Hochzeitsfloristik, Verkaufsgespräch und Kassenführung sowie Grundlagen der Betriebsführung. Am Ende der Ausbildung steht die Kammerprüfung vor der IHK, bestehend aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Freie Ausbildungsplätze und Ausbildungsstellen zur Floristin lassen sich über die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit sowie über Ausbildungsbörsen der örtlichen IHK finden; wer die Ausbildung erst im laufenden Ausbildungsjahr beginnen möchte, fragt am besten direkt bei Blumenfachgeschäften in der Region nach freien Plätzen.
Ausbildungsvergütung und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Während der betrieblichen Ausbildung zahlt der Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung, deren genaue Höhe von Tarifbindung, Region und Betrieb abhängt. Laut der BIBB-Tabelle zu tariflichen Ausbildungsvergütungen liegt sie im Bundesdurchschnitt bei rund 907 Euro im ersten, 1.005 Euro im zweiten und 1.100 Euro im dritten Lehrjahr und damit deutlich unter dem späteren Facharbeitergehalt (BIBB, Tarifliche Ausbildungsvergütungen in dualen Ausbildungsberufen 2025). Reicht die Vergütung nicht aus, um Unterkunft und Lebensunterhalt zu decken, etwa weil die Ausbildungsstätte weit vom Elternhaus entfernt liegt, haben Auszubildende nach § 56 SGB III Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ihnen die nötigen Mittel für Lebensunterhalt, Fahrkosten und sonstige Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Lebenssituation und wird individuell berechnet. Den Antrag stellen Auszubildende bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit, am besten schon vor Ausbildungsbeginn.
Wer die Ausbildung nicht als Jugendliche/-r beginnt, sondern als Erwachsene/-r mit Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) den Beruf wechseln möchte, ist auf dieser Ausbildungsseite an der falschen Stelle: Der passende Weg ist die Umschulung zur Floristin mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, verkürzter Dauer von meist 2 Jahren und laufendem Grundsicherungsgeld während der Maßnahme. Nach bestandenem Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung und der Abschlussprüfung zahlt die Agentur zusätzlich eine Weiterbildungsprämie von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro (§ 87a SGB III). Das Jobcenter selbst zahlt die Ausbildung oder Umschulung nicht und stellt auch keinen Bildungsgutschein aus, das übernimmt ausschließlich die Agentur für Arbeit.
Gehalt und Aussichten als Floristin
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für Floristinnen und Floristen auf Fachkraftniveau einen Medianverdienst von 2.424 Euro brutto im Monat in Vollzeit aus (Stichtag 31.12.2025) - damit gehört der Beruf zu den eher niedriger vergüteten Ausbildungsberufen im Handel. Wer sich weiterbildet, etwa zum Floristmeister/zur Floristmeisterin oder mit einer Spezialisierung auf Hochzeitsfloristik und Eventdekoration, kann Verantwortung und Verdienst steigern, unter anderem durch den Schritt in die Selbstständigkeit mit eigenem Blumenladen. Zusätzliche Verdienstmöglichkeiten bietet die Dekoration für Veranstaltungen und Hochzeiten, die oft saisonal stärker nachgefragt wird als das laufende Ladengeschäft. Wer den Meistertitel anstrebt, kann die Weiterbildung teils über Aufstiegs-BAföG fördern lassen.
Alternativen zur Ausbildung Floristin
Wer als Erwachsene/-r mit Berufserfahrung in einem anderen Beruf umsatteln möchte, findet mit der Umschulung zur Floristin den passenden, verkürzten Weg über das Arbeitsamt. Wer eher mit Pflanzen im Freien statt mit Schnittblumen im Laden arbeiten möchte, ist mit der Umschulung zum Gärtner gut beraten. Beide Berufe lassen sich über den Bildungsgutschein fördern, unterscheiden sich aber deutlich im Arbeitsalltag.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Floristin?
Die reguläre duale Ausbildung dauert 3 Jahre. Als Umschulung für Erwachsene verkürzt sie sich meist auf 2 Jahre, geregelt in § 180 Abs. 4 SGB III.
Kann man als Quereinsteiger Floristin werden?
Ja, über die Umschulung. Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung können sich in meist 2 Jahren zur Floristin umschulen lassen, gefördert über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Gibt es eine Umschulung zur Floristin über das Arbeitsamt?
Ja. Die Agentur für Arbeit stellt bei Bedarf einen Bildungsgutschein aus: für eine Gruppenumschulung bei einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger oder für eine betriebliche Einzelumschulung bei einem Betrieb mit entsprechender Ausbildungsberechtigung. Das Jobcenter berät vorab und klärt den Bedarf, zahlt die Umschulung aber nicht selbst.
Was verdient man als Floristin?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Median bei 2.424 Euro brutto im Monat in Vollzeit, Stichtag 31.12.2025. Die Ausbildungsvergütung während der Ausbildung liegt deutlich darunter.
Ist Floristin ein anerkannter Ausbildungsberuf?
Ja, Florist/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG mit Kammerprüfung vor der IHK und regulärer Ausbildungsdauer von 3 Jahren.
Gibt es die Umschulung zur Floristin auch in Teilzeit?
Viele Bildungsträger bieten Umschulungen auch in Teilzeit an, dann verlängert sich die Dauer entsprechend. Ob ein Teilzeitangebot vor Ort besteht, klärt die Beratung bei der Agentur für Arbeit.
Ist Floristin eine kaufmännische Ausbildung?
Nein, Florist/in ist ein handwerklich-gestaltender Ausbildungsberuf im Einzelhandel, keine rein kaufmännische Ausbildung. Verkauf, Beratung und Kassenführung gehören dennoch zu den Ausbildungsinhalten.
Quellen: BERUFENET, Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, FloristAusbV, § 180, § 87a SGB III, § 56 SGB III. Stand: September 2026